Bagger im Kurpark Bad Neuenahr Denkmalschützer kritisieren Abriss der Kurparkbauten

Bad Neuenahr · Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz schreibt wegen des Abrisses der Bad Neuenahrer Kurparkbauten an das Mainzer Wirtschaftsministerium. Der Abriss sei ein „herber Schlag“.

 Bagger im Kurpark von Bad Neuenahr.

Bagger im Kurpark von Bad Neuenahr.

Foto: Günther Schmitt

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat sich in einem Brief an Andy Becht, Staatssekretär im Mainzer Wirtschaftsministerium, gewandt, um angesichts der Neugestaltung der Kurparkanlagen in Bad Neuenahr-Ahrweiler „zum Nachdenken aufzufordern“.

In dem von Steffen Skudelny unterzeichneten Schreiben erinnert der DSD-Vorstand daran, dass auch die Landesregierung „den Abriss der denkmalgeschützten Kurparkanlagen“ noch vor Kurzem bedauert habe. Man habe sie dabei als „ein bedeutendes Zeugnis der Bäderarchitektur der 1930er- bis 1950er-Jahre” anerkannt.

Dass dem Kurparkensemble aufgrund seines Denkmalwertes eine große touristische Bedeutung und Attraktivität zukomme, sei unbestritten. Dennoch werde dieses sehr seltene Zeugnis des Bauhausstils durch die Stadt nun weitgehend aufgegeben, weil die Neugestaltung des Areals und damit der „Abriss eines Großteils des Denkmals notwendig“ sei. Für die Beantragung einer Förderung aus Landesmitteln müsse der Antragsteller im Rahmen eines Tourismuskonzepts die „Notwendigkeit“ der zu fördernden Maßnahmen darstellen. Ein Abriss setze jedoch die sorgfältige Prüfung schonender Alternativen voraus.

Diese Prüfung ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die sich in ihrer Einschätzung mit der des Landesdenkmalbeirats in Übereinstimmung weiß, „nicht hinreichend erfolgt“.

Dabei habe die DSD in einem Schreiben an Bürgermeister Guido Orthen im April 2019 ein ergebnisoffenes Sanierungsgutachten zu fördern angeboten. Bedauerlicherweise sei diese Offerte nicht genutzt worden. Zugleich sei seitens der Stadtverantwortlichen nicht hinreichend bedacht worden, dass die Fördermöglichkeiten verschiedener Institutionen den Bedarf an öffentlichen Mitteln im Falle der bewahrenden Erhaltung merklich reduzieren könnten.

Aus dem aktuell laufenden Abriss ergeben sich für die DSD weitere Folgen. Die Auswirkung auf die meist von privaten Denkmaleigentümern unternommenen Anstrengungen zum Erhalt bauhistorischen Erbes sei nicht abzusehen. Ein Abriss müsse als ein „herber Schlag“ gegen die Bewahrung historischer Zeugnisse im Land angesehen werden. Daher bittet die DSD Becht darum, diese Gesichtspunkte bei zukünftigen Förderungen zu berücksichtigen.

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