Beispielfall

Dem GA liegt ein Beispielfall vor: Dabei wurde eine 42 Quadratmeter große Dachgeschoss-Wohnung (Baujahr 1900, mittlere Wohnlage, einfache Ausstattung) bisher für 151,52 Euro vermietet, ab November soll die Miete dafür 181,87 Euro kosten.

Das entspricht einer Erhöhung um 20 Prozent (30,35 Euro).

Hinzu kommt eine Betriebskosten-Vorauszahlung von 7,84 Euro pro Monat. Auf den Quadratmeter gerechnet, heißt das: Die Kaltmiete steigt von 3,63 auf 4,35 Euro. Nach dem Mietspiegel kann für die Wohnung eine ortsübliche Miete von 5 Euro verlangt werden. Der Mieter wurde aufgefordert, der Erhöhung zuzustimmen und eine vorbereitete Erklärung zu unterschreiben. Seine Unterschrift unter dem Formular wurde später noch einmal von der Stadt angemahnt.

[ Zum Bericht ]

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