Kempen gibt sich mit Prüfergebnis zum Rungis-Brand nicht zufrieden

Meckenheimer Bürgermeisterin war vom Vorwurf einer persönlichen Pflichtverletzung entlastet worden

Meckenheim. (agi) Vom Vorwurf einer persönlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Großbrand bei der Firma Rungis hat die Kommunalaufsicht sie befreit ( der General-Anzeiger berichtete), doch damit gibt sich Bürgermeisterin Yvonne Kempen nicht zufrieden. "Die Sache geht zurück an den RP", kündigte sie in einer Pressemitteilung an. Darin erhebt sie erneut Vorwürfe gegen den Landrat als Kommunalaufsicht und bezeichnet dessen Vorgehen als "niederträchtig".

Zur Erinnerung: Mitglieder der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kempen eingelegt, nachdem bei der Bekämpfung des Brandes im Meckenheimer Industriegebiet vergiftetes Löschwasser in die Swist gelangt war.

Grund war eine zu späte Abschieberung des Baches, weil der zuständige Erftverband erst mit Verzögerung benachrichtigt worden war. Der Regierungspräsident (RP), den Kempen als Obere Kommunalaufsicht in der Angelegenheit angerufen hatte, übertrug der untergeordneten Instanz die Prüfung.

Der Landrat sprach in seiner Funktion als Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis nun die Bürgermeisterin vom Vorwurf einer persönlichen Pflichtverletzung frei. Gleichwohl sei die verspätete Benachrichtigung des Erftverbandes Folge eines Missverständnisses unter Feuerwehrleuten gewesen, analysierte er.

"Sich selbst von allen Vorwürfen freizusprechen, aber meine ehrenamtliche Feuerwehr zu belasten, ist niederträchtig", so Kempens Reaktion. Sie wirft ihm vor, "dass der für den Großbrand zugrunde zu legende Einsatzplan des Rhein-Sieg-Kreises für Großschadensereignisse (B 3), der so genannte Taschenalarmplan, nicht aktuell und vollständig war." Darin hätten die Telefonnummern des Erftverbandes und der Regionalgas Euskirchen gefehlt.

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