Nicht immer ist der Kunde König

Geschäftsführerin eines Bonner Haushaltswaren-Discounters wegen Körperverletzung und Beleidigung einer Kundin angeklagt - 150 Euro Bußgeld

Bonn. Der Kunde ist König? So sollte es sein, doch im Alltag ist oft das Gegenteil der Fall. Das Verhalten der Geschäftsführerin eines Bonner Haushaltswaren-Discounters ging einer Kundin einfach zu weit. Sie zeigte die 43-jährige Frau wegen Körperverletzung und Beleidigung an. Die Geschäftsführerin musste sich jetzt vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Sie soll in der Vorweihnachtszeit in ihrem Laden in der Innenstadt der Kundin mit einem fahrbaren Verkaufstisch gegen die Beine gefahren sein. Außerdem habe sie die Frau als "Zigeunerin" beschimpft. Die Geschäftsführerin stritt empört alles ab. Sie habe gar keine fahrbaren Tische in ihrem Geschäft. Außerdem würde sie niemals jemanden als "Zigeuner" titulieren, da sie aus Serbien stamme, wo "Zigeuner" kein Schimpfwort sei.

Richtig sei aber, dass sie mit der Kundin in Streit geraten sei. Sie habe die junge Frau mehrmals gebeten, ihr aus dem Weg zu gehen, worauf diese nicht reagiert habe. Dann sei sie wütend geworden und habe gedroht, die Kundin aus dem Geschäft zu werfen. Die habe sie dann beschimpft: "So wie Sie aussehen, gehören Sie eher woanders hin." Ein Augenzeuge erzählte eine etwas andere Version des Vorfalls. "Ich habe genau gesehen, wie diese Frau den Wagen gegen die Kundin geschoben hat", so der 63-Jährige, der das Opfer flüchtig kannte.

Nachdem er sich in die Streiterei eingemischt hatte, belegte die Frau auch ihn mit Hausverbot. Die Kundin durfte ihre Sachen nicht mal mehr bezahlen. An der Kasse riss die Geschäftsführerin ihr die Ware aus der Hand und forderte sie auf, das Geschäft zu verlassen.

Entgültig konnte die Geschichte dann aber doch nicht aufgeklärt werden. Denn das Opfer studiert in Süddeutschland und könnte erst in einigen Wochen nach Bonn kommen, um eine Aussage zu machen. Der Richter wollte den Aufwand vermeiden, der nicht im Verhältnis zur Tat stehe und schlug deshalb vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes von 150 Euro wegen geringer Schuld einzustellen.

Dankbar für diese Möglichkeit, die Sache schnell hinter sich zu bringen, willigte die Geschäftsführerin ein. "Kundenfreundlichkeit heisst wohl manchmal, dass der Kunde freundlich zu sein hat", gab der Richter ihr ironisch mit auf den Weg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort