1200 Euro Geldstrafe Ex-Häftling betrog Swisttaler Ehepaar

Rheinbach · Mit einem Lügengebäude hat sich ein 47-jähriger studierter Ingenieur das Vertrauen eines Swisttaler Ehepaars erschlichen und deren Dachgeschosswohnung gemietet.

Miete zahlte er nur einmal, danach nicht mehr, obwohl ihm die Arge das Geld dafür überwiesen hatte. Jetzt hat er die Quittung für den Betrug und für das Fahren eines Autos ohne Versicherungsschutz erhalten: Vor dem Amtsgericht Rheinbach wurde er zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt, und die Verfahrenskosten kommen ebenfalls auf ihn zu.

Mit diesem Urteil von Richter Ulrich Schulte-Bunert kommt der Mann noch gut davon, denn die Staatsanwaltschaft hatte wegen einschlägiger Vorstrafen sieben Monate Haft auf Bewährung gefordert. Er verdiene gut als freiberuflicher Ingenieur und sei viel im Ausland unterwegs, deshalb reiche ihm auch die kleine Wohnung, hatte er dem Vermieter-Ehepaar weisgemacht.

Seine Mutter sei gerade gestorben, und er komme aus Frankreich, um ihre Angelegenheiten zu regeln, weshalb er auch in einer kleinen Pension wohne. In Wahrheit war der 47-Jährige gerade aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Angeblich hatte er die Vermieter darüber informiert, dass Miete und Kaution von der Arge bezahlt würden. Das bestritt die 48-jährige Vermieterin allerdings.

Erst nachdem die Kaution von der Arge auf ihrem Konto eingegangen sei, habe sie geahnt, dass etwas nicht stimme. Die Auskunft der Arge sei gewesen, dass das Geld für die Miete an den 47-Jährigen gegangen sei, so die Arge. Ihr Mieter habe das Geld aber nicht weitergegeben, sagte wiederum die Vermieterin.

Der Mieter gab sich in der Verhandlung seinerseits als Geprellter. Er habe immer zahlen wollen, aber eine Abrechnung über die Kaution verlangt, und bevor er die nicht bekomme, zahle er auch die Miete nicht nach. "Ich zahle ihnen das heute noch, wenn Sie mir die Kaution verrechnen", gab sich der Angeklagte großzügig.

Da sei ja wohl nichts mehr zu verrechnen, meinte der Richter - immerhin seien Kosten für den Gerichtsvollzieher und die Räumungsklage angefallen, die die Vermieter dann durchgesetzt hatten. "Es stellt sich die Frage, ob Sie von Anfang die Absicht hatten, die Miete zu behalten", sagte Schulte-Bunert.

Das sahen er und die Staatsanwaltschaft letztlich als erwiesen an. Ebenfalls erwiesen war für sie der Vorwurf des Fahrens eines Autos ohne Versicherungsschutz. Um das letztlich zu beweisen, recherchierte ein Polizeibeamter während der laufenden Verhandlung beim Straßenverkehrsamt.

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