Kurz vor Verjährung Stadt Bonn will Schadensersatz von WCCB-Investor Kim

BONN · Da fielen nicht wenige Stadtverordnete aus allen Wolken: Zu später Stunde erfuhren sie im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung am Donnerstagabend, dass die Stadt den wegen Betrugs verurteilten Ex-"Investor" des World Conference Center Bonn (WCCB), Man-Ki Kim auf Schadensersatz verklagen will.

Weil die Klage mit einem hohen Kostenrisiko für die Stadt verbunden ist, muss der Rat zustimmen. Und die Zeit drängt. Am Jahresende verjähren alle möglichen Ansprüche.

Es geht in dem Fall um eine Feststellungsklage "zur Hemmung des Verjährungseintritts", die die Stadt einreichen will. Kim hatte zwar 2010 eine Verjährungsverzichts-Erklärung hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche abgegeben, doch nur für drei Jahre bis Ende 2013, und der städtischen Aufforderung vom 9. Dezember, die Frist erneut zu verlängern, kam Kim bisher nicht nach. Um für den Fall der Ablehnung einer Verlängerung gerüstet zu sein, muss bis 31. Dezember Klage erhoben werden, heißt es in der städtischen Beschlussvorlage. Warum die Stadt bis jetzt gewartet hat, ist rätselhaft.

Der Antrag erreichte die Fraktionen erst Freitagnachmittag und soll nächste Woche per Dringlichkeitsentscheidung abgesegnet werden. Immerhin geht es um mindestens fünf Millionen Euro, die die Stadt gelten machen könnte. Rechtsdezernent Rüdiger Wagner soll in der Ratssitzung sogar von zehn bis 20 Millionen Euro gesprochen haben, erfuhr der GA. Umso höher werde das Prozessrisiko für die Stadt.

Doch selbst wenn nun in aller Eile eine Schadensersatzklage gegen Kim auf den Weg gebracht wird, stellt sich die Frage: Ist sie überhaupt noch erfolgversprechend? Denn Kim kommt mit ziemlicher Sicherheit am 1. Februar 2014 frei und muss und will Deutschland sofort verlassen. Das bestätigten sein Anwalt Walther Graf und auch Staatsanwalt Ulrich Stein. Ende Januar hat der Südkoreaner, dessen Frau und Kinder in den USA leben und im Gegensatz zu Kim die amerikanische Staatsangehörigkeit haben, die Hälfte seiner Strafe verbüßt und kann, wie bei Ausländern üblich, abgeschoben werden oder das Land sofort freiwillig verlassen.

Und das will Kim unbedingt, so sein Anwalt. Zur Familie kann er nicht zurück, die USA verweigern dem Verurteilten die Einreise. Und nach Südkorea will er nicht. Er werde, so sein Anwalt, in ein drittes Land ausreisen. In welches, verriet er nicht. Ob die Stadt gegen ihn eine Forderung durchsetzen kann, ist also fraglich. Zumal Kim bereits versicherte, er sei hoch verschuldet.

Eine schwierige Entscheidung, die die Politik nun so kurz vor Weihnachten treffen muss. Gestern überwog in den Fraktionen zunächst der Unmut über die kurzfristige Information "durch die Hintertür", wie ein Fraktionsmitglied klagte. "Zur Aufarbeitung der WCCB-Geschichte gehört zwingend, beim verurteilten Dr. Kim auch Schadensersatz einzufordern. Ich hoffe, dass der Rat dies genauso sieht und meiner Dringlichkeitsentscheidung folgt", sagte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch dem GA.

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