Auseinandersetzung mit der Bezirksregierung Köln Stadt lehnt Denkmalschutz für die Rheinaue ab

Bonn · Um die Rheinaue bahnt sich zwischen der Stadt Bonn und der Bezirksregierung Köln eine Auseinandersetzung an. Die obere Denkmalbehörde des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) will den Freizeitpark unter Denkmalschutz stellen. Die Stadt Bonn ist dagegen.

Stadtbaurat Helmut Wiesner begründet in einer ausführlichen Stellungnahme für die Sitzung des Planungsausschusses am 1. März das Nein unter anderem mit der Sorge, dass im Falle einer „konservierenden“ Unterschutzstellung die Nutzung Rheinaue für Freizeit, Sport und Veranstaltungen wie „Rhein in Flammen“ oder „Kunst!Rasen“ erschwert würden oder künftig sogar ganz flachfallen könnten.

Als ein Beispiel führt die Verwaltung die jährlich zu erteilende Baugenehmigung für das „Kunst!Rasen“-Areal an. In den vergangenen Jahren seien die Bauanträge meist erst zu Jahresbeginn eingereicht worden und hätten bis kurz vor den ersten Veranstaltungen immer noch Änderungen erfahren, wofür weitere Unterlagen eingereicht werden müssten.

Eine zusätzliche Beteiligung der oberen Denkmalbehörde zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis würde daher möglicherweise zu einer Verlängerung des Verfahrens führen beziehungsweise Änderungen wären dann ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich. „Zum jetzigen Zeitpunkt werden bei Unterschutzstellung eine Vielzahl von Restriktionen in der Weiterentwicklung diverser Einzelstandorte oder Nutzungen erwartet“, heißt es in der Mitteilungsvorlage.

Wiesner weiter: „Die Rheinaue ist der zentrale Park und Naherholungsgebiet für Freizeit und Sport der Stadt Bonn. Solange der Park existiert, hat sich dieser kontinuierlich weiterentwickelt und konnte immer an die sich verändernden Bedürfnisse für seine Nutzer angepasst werden. Dies geschah weitgehend behutsam und ohne den Charakter der Grünanlagen infrage zu stellen. Das muss auch für die Zukunft gewährleistet bleiben.“

Bislang offen ist, wie die Bezirksregierung mit dem Nein aus Bonn umgehen wird. Man wolle die offizielle Stellungnahme der Stadt abwarten und werde in Gesprächen mit der Stadt eine „zufriedenstellende Lösung finden“, hieß es von der Pressestelle. Klare Position haben dagegen bereits Bonner Denkmalschützer bezogen. In einem Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz am Mittwochabend im Stadthaus pochen sie auf die Unterschutzstellung der Rheinaue und werfen der Stadtverwaltung vor, den Denkmalstatus „potenziell und vorschnell als Verhinderer“ darzustellen.

Die Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Landeskonservatorin Andrea Pufke, verweist auf die „fachlich-inhaltliche“ Begründung ihres Amtes für die Notwendigkeit einer Unterschutzstellung der Rheinaue, die die Stadt in ihrer Stellungnahme aus ihrer Sicht auch nicht widerlegt habe. Die Rheinaue habe für Bonn als ehemalige Bundeshauptstadt und damit auch für die Geschichte der Bundesrepublik eine historische Bedeutung, erklärte sie. Dazu komme die Bedeutung des Parks für die Geschichte der Gartenarchitektur.

Die Stadt begründe ihre Ablehnung mit fachfremden Argumenten, etwa mit wirtschaftlichen. Deshalb gehe sie davon aus, dass die Bezirksregierung dem Antrag auf Unterschutzstellung stattgeben werde. Pufke räumte ein, diese Entscheidung bedeute künftig ein Mitspracherecht ihres Amtes bei der Genehmigung von Veranstaltungen. „Das heißt nicht, dass in dem Park künftig das Rodeln oder Veranstaltungen verhindert werden sollen. Für uns müssen aber die Interessen des Denkmalschutzes gewahrt bleiben.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort