Feuerlöscher und Rauchmelder Verein Haus & Grund warnt vor Brandgefahr an Feiertagen

BONN · Lichter, Kerzen, Knaller: Gerade an Weihnachten und Silvester kommt es vermehrt zu folgenschweren Bränden durch einen unachtsamen Umgang mit offenem Feuer. Feuerlöscher und Rauchmelder können das Schlimmste verhindern. Darauf weist der Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, Helmut Hergarten, hin.

Er appelliert an Mieter und Eigentümer, Kerzen und offene Flammen stets mit Vorsicht zu verwenden.

Werde das Gebäude durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, sodass Renovierungen notwendig würden, sei die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetze in der Regel die Hausratversicherung. Ob jedoch im Falle des Falles eine Versicherung zahle, hänge davon ab, ob der Verursacher des Brandes grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt habe.

Wenn beispielsweise eine Mutter während des Aufbruchs zu einem Familienausflug aufgrund eines quengelnden Kindes vergisst, die Weihnachtskerzen zu löschen, gilt dies nicht als grobe Fahrlässigkeit (OLG Oldenburg, Az. 2 U 161/99). Laut Haus & Grund drohen eventuell auch Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden.

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