Präsenzunterricht in NRW So soll der Schulunterricht ab dem 31. Mai aussehen

Bonn · Ab dem 31. Mai sollen in NRW alle Schüler in Kreisen und Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder in den täglichen Präsenzunterricht zurückkehren. Finden dann auch Sportunterricht und Offener Ganztag wieder statt? Ein Überblick über die Regeln im Einzelnen.

 Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 können Schulen in NRW ab dem 31. Mai in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 können Schulen in NRW ab dem 31. Mai in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Foto: dpa/Marijan Murat

In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 31. Mai alle Schüler in Kreisen und Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder in den täglichen Präsenzunterricht zurückkehren. Das kündigten Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag an. Die Regelung soll für alle Schulen aller Schulformen gelten. Derzeit befinden sich die Schulen in der überwiegenden Zahl der Kreise und Städte in NRW noch in einem abwechselnden Betrieb aus Online- und Präsenzunterricht.

Wir geben einen Überblick, was nach Angaben des NRW-Schulministeriums an den Schulen ab Ende Mai wieder erlaubt ist und welche Regeln hinsichtlich Masken- und Testpflicht gelten sollen. Alle Regelungen beziehen sich nur auf Kreise und Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt.

Maskenpflicht

Auch wenn ab dem 31. Mai wieder in voller Klassen- oder Kursstärke in den Klassenräumen unterrichtet werden soll, ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin Pflicht.

Testpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten müssen sich weiterhin zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest beziehungsweise einem sogenannten Lolli-Test unterziehen.

Ganztagsangebote

Ganztags- und Betreuungsangebote können ab dem 31. Mai wieder aufgenommen werden. Dabei sind auch jahrgangsübergreifende Ganztagskonzepte grundsätzlich erlaubt. Auch im Ganztag müssen die Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen.

Mensa und Kiosk

Mit dem Übergang zum Präsenzunterricht ist auch der Betrieb von Schulmensen an allen Schulen wieder erlaubt. Gleiches gilt für den Betrieb von Kiosken und Bistros, auch wenn diese von einem Dienstleister betrieben werden.

Sportunterricht

Der Sportunterricht kann ab dem 31. Mai grundsätzlich wieder in vollem Umfang an den Schulen stattfinden. Der Unterricht soll allerdings grundsätzlich im Freien stattfinden. Im Freien gilt dabei keine Maskenpflicht für die Schüler. Findet der Unterricht in Ausnahmefällen in der Sporthalle statt, muss eine medizinische Maske getragen werden. Intensive ausdauernde Belastungen in der Halle sind nicht erlaubt. Grundsätzlich soll der Sportunterricht so gestaltet werden, dass die Schüler ausreichend Abstand zueinander einhalten können.

Schwimmunterricht

Auch der Schwimmunterricht soll ab dem 31. Mai wieder stattfinden. Dabei besteht zwar keine Maskenpflicht, der Unterricht soll aber so gestaltet werden, dass genügend Abstand gehalten werden kann.

Bleiben Kreise und Städte nach dem 31. Mai unter einer Inzidenz von 100, so könnten die Schüler dort für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zu den Sommerferien wieder in den Klassenräumen unterrichtet werden. Letzter Schultag ist der 2. Juli.

Nach der Bundesnotbremse ist reiner Distanzunterricht vorgeschrieben, wenn in Kreisen und kreisfreien Städten eine Sieben-Tage-Inzidenz von 165 registriert wird. Unter einem Wert von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner darf es einen Wechselmodus aus Distanz- und Präsenzlernen geben.

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