Schröder-Esch-Prozess in Köln Ex-Chef der Sparkasse Köln Bonn vor Gericht

KÖLN · Ex-Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder nimmt vor Gericht in Köln zu Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung.

Einen „bankenunüblichen Weg“ habe er beschritten, sagte Gustav Adolf Schröder, der Ex-Chef der Sparkasse Köln Bonn, gestern im Prozess um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit gegen ihn sowie den Vorstandskollegen Franz-Josef Schäfer und den Immobilienentwickler Josef Esch vor dem Kölner Landgericht. Schröder wollte nach eigenen Angabe mit einer weiteren Erklärung Missverständnisse ausräumen. Ihn treffe, dass die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe, er habe sich seiner unternehmerischen Verantwortung nicht ausreichend gestellt. Er habe vielmehr zu von ihm getroffenen Entscheidungen gestanden und Handeln oder Unterlassen nicht substanziell in Frage gestellt.

„Bankenunüblich“ sei der Rettungsversuch für den Studiobetreiber MMC gewesenen, so Schröder. Die Sparkasse Köln Bonn übernahm zu ihrem Anteil von 25 Prozent weitere Anteile an dem Studiobetreiber, um dessen Insolvenz zu verhindern. Er sei hin- und hergerissen gewesen zwischen der von Stadt Köln und Land NRW erwarteten Förderung des Medienstandortes Köln und der Chance, MMC zu retten und einer Sparkassen-Verordnung, die den gewählten Weg untersagte. So übernahm nicht die Sparkasse die Anteile, sondern die Zweckgesellschaften Lana und Projecta kauften. die dazu von der Sparkasse Geld erhielten. Damit konnten sie auch Mieteinstandsverpflichtungen gegenüber einem Esch-Fonds erfüllen, dem die Studios gehörten. Dafür, so Schröder, habe er die Hauptverantwortung übernommen.

Keine Heimlichkeiten zwischen ihm und Steuerberater

Dem Steuerberater, dem die Gesellschaften gehörten, habe er vertraut. Doch der machte sich selbstständig, und die Sparkasse hatte mangels Treuhänderverträge keine Kontrolle mehr über Geld und Gesellschaften. Der Steuerberater habe ihn getäuscht, so Schröder. Sonst hätte das Konstrukt funktionieren können. Heute würde er aber den damals gewählten Weg nicht mehr gehen, sagte Schröder auch.

Allerdings sei die Regelung, die der Sparkasse damals den Ankauf weiterer Anteile verwehrt habe inzwischen abgeschafft. Das will er als Hinweis darauf sehen, dass seine Pflichtverletzung nicht gravierend gewesen sei. Heimlichkeiten zwischen ihm und dem Steuerberater habe es aber nicht gegeben, so Schröder. Das gewählte Vorgehen sei in Vorlagen für den Vorstand des Instituts dargelegt und erst sechs Wochen später vom Vorstand beschlossen worden. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann geht es um Immobilien eines Esch-Fonds, die eine Service-Gesellschaft von Sparkasse Köln Bonn und Kreissparkasse Köln anmietete.

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