Kaution, Kündigungsfristen, Kinderlärm

Antworten zum "Recht in Haus und Hof" - Sieben Experten des Mietervereins und von "Haus & Grund" beraten GA-Leser - Kompetenter und kostenloser Rat am Samstag von 10 bis 13 Uhr

Bonn. Wer eine Wohnung mieten möchte, muss sich darauf einrichten, eine Kaution zu zahlen. Diesen Geldbetrag fordern die meisten Vermieter, um sich abzusichern. Denn vielleicht zahlt der Mieter eines Tages die Miete nicht mehr, oder er hinterlässt beim Auszug ein zerschlagenes Waschbecken oder einen zerstörten Fußboden.

Die Kaution kann bar oder über die Verpfändung eines Sparbuchs geleistet werden. Doch vorher sind wichtige Fragen zu klären: Wie hoch darf die Kaution sein? Bis wann muss der Mieter den Geldbetrag zahlen? Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Um Fragen wie diese geht es am Samstag bei einer GA-Telefonaktion zum Thema "Recht in Haus und Hof". Von 10 bis 13 Uhr stehen sieben Experten unter der Telefonnummer 0228/66 88-111 Rede und Antwort. Guter Rat muss nicht immer teuer sein, denn die Fachleute beraten kostenlos.

Für den Mieterverein Bonn/Rhein-Sieg/Ahr sitzen Bernhard von Grünberg, Jan-Derik Wilts und Werner Esser am "heißen Draht". Der Haus-, Wohnungs- und Eigentümerverein (Haus & Grund) wird vertreten durch Helmut Hergarten, Benno Grunwald und Andreas Luckey.

Für besondere Fragen zum Thema "Nachbarrecht" ist der Fachanwalt Cyrus Kube der richtige Mann. Im Nachbarrecht geregelt ist etwa die Errichtung von Zäunen und Einfriedungen. Die Experten geben auch Tipps zu Mietspiegeln und Mietverträgen. Außerdem beantworten sie rechtliche Fragen zu Kauf, Verkauf und Vererbung.

Kompetenten Rat gibt es auch zu Nebenkosten, Reparaturen, Mietabzug, Kündigungsfristen und Tierhaltung. Die Zahl der möglichen Fragen ist groß: Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen? Wie müssen die Räume aussehen, wenn sie zurückgegeben werden? Was gehört zu den Schönheitsreparaturen? Was passiert, wenn der Mieter stirbt? Wie wirkt sich der neue Gebäudeenergiepass aus?

Gerade in hellhörigen Mietshäusern kann es zu Auseinandersetzungen über die Lautstärke kommen. Zum Beispiel wegen Geräuschen, die der eine als normal und der andere als Belästigung empfindet. Wo dürfen Kinder spielen und wie laut dürfen sie dabei sein? Welche Ruhezeiten muss der Pianist im Stockwerk über mir einhalten?

Darf der Nachbar auch nachts die Badewanne vollaufen lassen? Wann ist die Schmerzgrenze bei Hundegebell erreicht? Darf mein Nachbar auf seinem Balkon mit Holzkohle grillen? Wegen ihrer großen Erfahrung aus Beratungsgesprächen wissen die Experten häufig einen Weg, wie Probleme zwischen Mieter und Vermieter, unter Nachbarn oder mit Behörden gelöst werden können, ohne gleich die Gerichte zu bemühen.

Die Auswertung der Telefonaktion erfolgt am kommenden Samstag, 20. Mai, im Immobilienteil des General-Anzeigers.

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