Corona-Verordnung Supermärkte in Hessen können Ungeimpfte nicht reinlassen

Hessens Einzelhändler haben künftig die Wahl, ob sie nur noch Kunden hereinlassen, die gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind. Kommt diese Option nun auch bald in Nordrhein-Westfalen?

 Hessens Einzelhändler haben künftig die Wahl, ob sie nur noch Kunden hereinlassen, die gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind.

Hessens Einzelhändler haben künftig die Wahl, ob sie nur noch Kunden hereinlassen, die gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Ein Weg mit Vorbildcharakter für NRW? Hessens Einzelhändler haben künftig die Wahl, ob sie nur noch Kunden hereinlassen, die gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind, oder auch jenen weiterhin den Zugang gestatten, die sich vorher haben testen lassen. Das Kabinett um Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat im Zuge der neuen Corona-Regeln den Supermärkten und anderen Handelsunternehmen diese Möglichkeit eröffnet.

Zum Thema geworden ist das Ganze durch die Klage einer Frau, die mit Grillbedarf handelt und Getestete nicht mehr in ihr Geschäft lassen wollte. Das war ihr in der seit Mitte September geltenden Corona-Verordnung des Landes aber nicht erlaubt – im Gegensatz zu beispielsweise den Betreibern von Kinos, Theatern, Gaststätten und Hotels. Das Hessische Verwaltungsgericht sah keinen Grund für die Ungleichbehandlung, kippte die Regel, und die Landesregierung musste noch mal ran (Az.: 5 L 2709/21.F).

2G-Modell im Einzelhandel - auch in NRW denkbar?

Kommt die 2G-Option somit auch bald in Nordrhein-Westfalen? Die Unternehmen haben sich dazu nicht geäußert. Und das Landesgesundheitsministerium stellt klar: „Eine Einführung einer 2G-Option ist derzeit weder für den Einzelhandel noch für andere Bereiche vorgesehen. Allerdings können zum Beispiel Gastronomen im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden, nur Geimpfte oder Genesene einzulassen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. In NRW gelte derzeit „für verschiedene Angebote“ eine verpflichtende 3G-Regelung. Diese Verordnung gilt noch bis 29. Oktober.

„Wichtig ist vor allem, dass solche Regelungen für den Handel nicht zur gesetzlichen Pflicht werden“, meint Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes HDE. Seine Befürchtung: „Das würde bei vielen Geschäften zu Schlangen vor den Türen führen, die schon aus Gründen der Pandemiebekämpfung vermieden werden sollten.“ Einkaufen für alle und erfolgreiche Pandemiebekämpfung seien hervorragend miteinander vereinbar – das zeigten die funktionierenden Hygienekonzepte des Einzelhandels bereits seit dem Beginn der Pandemie, so Genth.

Großteil der Einzelhändler in Hessen will 2G-Modell nicht nutzen

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur ist das 2G-Modell übrigens für vier von fünf Handelsbetrieben in Hessen einer Umfrage zufolge keine Option. Lediglich Unternehmen mit beratungsintensiven Sortimenten - wie Brautmoden- und Fotofachgeschäfte oder Optiker - können sich mehrheitlich vorstellen, nur noch Corona-Geimpfte und Genesene in ihren Läden zu empfangen. Das geht aus einer am Freitag abgeschlossenen Blitz-Umfrage des Handelsverbands Hessen hervor.

Die Umfrage des Handelsverbands deckt sich weitgehend mit der Einschätzung der Landesregierung. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte bereits zum Start der neuen Verordnung gesagt, er gehe davon aus, dass Geschäfte des alltäglichen Bedarfs eher keinen Gebrauch von dem Optionsmodell machen.

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(mit dpa)
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