Bonn Telefonierender Fahrradfahrer muss nach Polizeikontrolle ins Gefängnis

Bonn · Die Polizei Bonn hat am Mittwoch einen 67-Jährigen beim Telefonieren auf dem Rad im Kreisverkehr an der Rüngsdorfer Straße erwischt. Dann nahm der Fall jedoch eine unerwartet andere Wendung.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wenn der 67-jährige Radfahrer aus Bonn gewusst hätte, was sein Telefonat auf dem Rad für Folgen hatte, wäre er wahrscheinlich vorsichtiger gewesen. Was war passiert? Der Mann war auf seinem Fahrrad am Mittwoch um 12 Uhr mit dem Handy am Ohr in den Kreisverkehr an der Rüngsdorfer Straße eingefahren. Dabei hatte er eine Polizeistreife übersehen, die Beamten stoppten den 67-Jährigen.

Nachdem der Radfahrer, wie sich bei der Überprüfung herausstellte, den Polizisten einen falschen Namen und eine ausgedachte Adresse angegeben hatte, wurden die Beamten misstrauisch. Sie begleiteten den Mann zu dessen nahe gelegener Wohnung. Dort holte er seinen Personalausweis, gab zu, falsche Angaben gemacht zu haben, und bezahlte bereitwillig das Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Beim Abgleich der tatsächlichen Personendaten stellten die Beamten dann jedoch fest, warum der Mann falsche Angaben gemacht hatte: Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Vermögensdeliktes vor. Er wurde daraufhin von den Beamten festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort trat er eine vierjährige Haftstrafe an.

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