Räumpflicht im Winter Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden

Hamburg · Machen Schnee und Eis Gehwege und Auffahrten unsicher, müssen diese Wege geräumt werden. Eigentümer haben eine Räum- und Streupflicht, können sie aber nach Angaben des Bundes der Versicherungen aber auch an Mieter übertragen können.

 Eigentümer müssen bestimmte Wege räumen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Schäden. Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn

Eigentümer müssen bestimmte Wege räumen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Schäden. Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn

Foto: Ina Fassbender

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für dadurch entstandene Schäden.

In solchen Fällen schützt eine Privathaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer oder Mieter der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen sind und in dem Zeitraum jemand auf einer nicht geräumten Fläche vor ihrer Haustür ausgerutscht ist.

Die private Haftpflichtversicherung wehrt aber auch unbegründete Schadensersatzansprüche ab, die an die Versicherten gestellt werden. Das wäre der Fall, wenn jemand trotz geräumter und gestreuter Gehwege ausrutscht oder aus anderen Gründen tatsächlich kein Schadensersatzanspruch besteht.

© dpa-infocom, dpa:210108-99-943564/2

(dpa)
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