Amtsgericht in Siegburg „Blüten“ im Internet gekauft

Siegburg · 22-Jähriger wollte mit Falschgeld Drogen kaufen. Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und 50 Stunden Sozialdienst.

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Sechs Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung und 50 Stunden Sozialdienst: So lautet das Urteil des Siegburger Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand für einen jungen Mann, der heute 22 Jahre alt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Geldfälscherei angeklagt.

Gemeinsam mit einem Komplizen hatte der junge Mann Anfang des Jahres in einem Internetraum namens „crimenetwork“ drei „Blüten“ im Wert von je 50 Euro zum Preis von je 20 Euro gekauft. Laut Staatsanwaltschaft habe er dann einen der Scheine benutzt, um Drogen zu kaufen. Dem Dealer sei aber die schlechte Qualität des Scheins aufgefallen. Darauf soll er die beiden anderen Scheine entsorgt haben. Die Verteidigung gab die Tat dem Grunde nach zu, indes seien die Scheine durch den Kumpan unters Volk gebracht worden.

Angeklagter muss mit weiterem Verfahren rechnen

„Eine Schnapsidee“ sei das gewesen, gab der Angeklagte auf Befragen durch Richter Wilbrand zu. Er habe nicht darüber nachgedacht, er wollte nur ein wenig „dazuverdienen“. Die Eltern müssten doch aus allen Wolken gefallen sein, dass wäre doch sicher eine große Enttäuschung für die Familie gewesen, insistierte Wilbrand. Was der Angeklagte kleinlaut zugab. Indes wird die Enttäuschung wohl noch größer, denn der Prozess gestern war – so Wilbrand – ein „Abfallprodukt“ eines anderen, noch nicht eröffneten Verfahrens. Bei dem geht es um große Internetbetrügereien, in die der Angeklagte offenbar auch in irgendeiner Form verwickelt ist.⋌

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