K57 zwischen Villip und Gimmersdorf Prüflabor bestätigt - Nagelneue Holperstrecke ist uneben

WACHTBERG · Wer über das 800 Meter lange Teilstück der Kreisstraße 57 zwischen Villip und Gimmersdorf fährt, hat nicht den Eindruck, über eine nagelneue Fahrbahn zu fahren. Zwar fehlen noch die weißen Markierungen, was zeigt, dass die Bauarbeiten nicht beendet sind.

 Der neue Straßenbelag der Kreisstraße 57 zwischen Villip und Gimmersdorf ist nicht eben genug. Bevor die Mängel beseitigt sind, können auch die Fahrbahnmarkierungen nicht aufgemalt werden.

Der neue Straßenbelag der Kreisstraße 57 zwischen Villip und Gimmersdorf ist nicht eben genug. Bevor die Mängel beseitigt sind, können auch die Fahrbahnmarkierungen nicht aufgemalt werden.

Foto: Bettina Köhl

Doch an einigen Stellen holpert es bereits ordentlich. "Die Straße entspricht nicht der Ebenheit, die innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegt", bestätigte Rita Lorenz, Pressereferentin des Rhein-Sieg-Kreises, auf GA-Anfrage.

Im August 2013 hatte eine Firma den Straßenbelag auf der K 57 erneuert. Rund zwei Wochen lang war der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr am Wachtbergring und der Einmündung Alte Straße/K 57 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Bei der Abnahme der fertigen Straßendecke stellten die Mitarbeiter des Straßenbauamtes laut Pressesprecherin dann die Unebenheiten fest. Die Abnahme wurde verweigert.

Laut Lorenz hat der Rhein-Sieg-Kreis zunächst ein unabhängiges Prüflabor mit einer sogenannten Ebenheitsprüfung beauftragt. "Die Ergebnisse liegen jetzt vor", sagte die Sprecherin. Die Unebenheit liege "teilweise über den zulässigen Toleranzgrößen".

Gefragt wurden die Prüfer auch, ob und wie sich die Mängel nachträglich "heilen" lassen. Die Lösung heißt laut Labor "Feinfräsen", also die Unebenheiten gezielt abzuschleifen. "Das kann man aber nur machen, wenn dadurch die Haltbarkeit der Straßendecke nicht angegriffen wird", erklärte Rita Lorenz.

Als nächster Schritt ist geplant, dass sich die Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises mit der Baufirma zusammensetzen, die die Straßensanierung durchgeführt hat. Das Ganze läuft noch im Rahmen des regulären Abnahmeverfahrens, eine juristische Auseinandersetzung gibt es nicht.

Für die Autofahrer heißt das, dass die Straße vorerst bleibt, wie sie ist. Die weißen Fahrbahnmarkierungen werden erst aufgepinselt, wenn die Holperstellen beseitigt sind.

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