Fünf Jahre Haft 26-Jähriger prügelte Saufkumpan zu Tode

Bonn · Das Bonner Schwurgericht hat am Freitag einen 26-Jährigen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll seinen ehemaligen Saufkumpan zu Tode geprügelt haben.

Fünf Jahre Haft: 26-Jähriger prügelte Saufkumpan zu Tode
Foto: dpa

Die Frechheit im Gesicht des Angeklagten war am Freitag verschwunden, als er in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde. Bis zu den Plädoyers wirkte der 26-Jährige noch siegesgewiss, kommentierte mit süffisantem Lächeln die Aussagen seiner Kumpels aus der Bonner Obdachlosenszene: Den Tod seines einstigen Saufkumpans könne man ihm nicht anhängen, dachte er wohl. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Aber das Bonner Schwurgericht hatte nach aufwendigem Indizienprozess keinen Zweifel, dass es der Angeklagte war, der einen 34-jährigen Obdachlosen in „einer Art Gewaltexzess“ geschlagen und mit Füßen getreten hat, bis dieser verblutete. Nicht wegen Totschlags, wie ursprünglich angeklagt, sondern Körperverletzung mit Todesfolge wurde er gestern zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

„Er hat seinen Freund nicht töten, sondern mit ihm weiter zusammenbleiben wollen“, so der Kammervorsitzende Josef Janßen in der Urteilsbegründung. Die üble Behandlung seines Freundes sei Alltag zwischen den beiden ungleichen Männern gewesen. Der eine schlug, der andere ließ es sich gefallen, wehrte sich nicht. Für alle unverständlich, da das Opfer von allen als „ein stiller, ruhiger Mensch“, ja sogar als „guter Mensch“ beschrieben worden war, der mit niemandem Streit hatte. Wenige Wochen vor seinem Tod musste er sogar wegen massiver Prügelverletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Es waren die einzigen vier Tage, an denen der 34-Jährige versucht hatte, sich von dem Jüngeren zu trennen. Anschließend jedoch waren sie wieder ein Paar auf der Straße.

Am Tattag, dem 17. Dezember 2015, war der Angeklagte mit den ungebremsten Tritten und Schlägen – „eine Art Vandalismus gegen einen Menschen“, so das Gericht – zu weit gegangen. „Plötzlich war der Freund tot. Panik brach aus. Irrationale Vertuschungsversuche folgten“, so Janßen: Er deckte den Leichnam mit einer Pappe ab und legte eine leere Kabelrolle obendrauf. Dann versuchte er noch die Papiere des Toten zu verbrennen, um dessen Identität zu vertuschen, was ihm nicht vollständig gelang. Dann schloss er das Garagentor in der Kesselgasse und verschwand.

Auf dem Weg zum Bahnhof begegnete er Bekannten aus der Szene: „Sie haben meinen Freund getötet“, sagte er ihnen auf Polnisch. An diesem Abend erzählte er noch verschiedene Versionen, bevor er mit dem Zug nach Hamburg verschwand: Schwarze seien die Täter gewesen, oder auch Türken, die seinen Kumpel mit einem Messer getötet hätten.

„Das alles waren Lügen“, so Janßen. Denn der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt der Einzige gewesen, der vom Tod seines Kumpels wusste. Der 34-Jährige war erst am nächsten Tag in der Garage gefunden worden. „Wer sonst sollte es gewesen sein?“, so Janßen im Urteil: „Das Opfer hatte mit keinem Krach, außer mit dem Angeklagten, der ihn prügelte, nur um sein Mütchen zu kühlen. Denn wenn der 26-Jährige getrunken hatte, war er – wie alle Zeugen geschildert hatten – aggressiv, brutal, ein unartiges Kind. Janßen: „Ein Rumpelstilzchen!“

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