Ausbau der Wasserstraßen „Jetzt wird es höchste Zeit, dass danach gehandelt wird“

Bonn · Der Verband für Binnenschifffahrt fordert im Zuge des Niedrigwassers den Ausbau der Wasserstraßen. Währenddessen lässt ein Fährbetreiber aus Bad Honnef die Wassertiefe auf eigene Kosten vermessen.

 Noch läuft der Fährbetrieb zwischen Bad Honnef und Rolandseck. Sinkt der Rheinpegel weiter, wird es zunehmend schwieriger.

Noch läuft der Fährbetrieb zwischen Bad Honnef und Rolandseck. Sinkt der Rheinpegel weiter, wird es zunehmend schwieriger.

Foto: GA/Lydia Schauff

Die Pegelstände insbesondere an den Flüssen in Nordrhein-Westfalen sinken immer weiter und bedrohen die Binnenschifffahrt sowie die Versorgung der Menschen mit wichtigen Gütern. „Das aktuelle Niedrigwasser behindert in zunehmendem Maße die Güterschifffahrt in Deutschland“, teilte der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) am Mittwoch in Duisburg besorgt mit. Die Schifffahrt zähle beim Transport von Kohle, Getreide, Futtermitteln, Baustoffen, Mineralöl, Containern und Industrie-Rohstoffen zu den „systemrelevanten Größen“, betonte der BDB. Man sei „auf eine verlässliche und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur“ angewiesen.

„Wir hätten die teilweise seit Jahrzehnten bekannten Probleme insbesondere an den freifließenden Gewässern in NRW nicht, wenn die Politik rechtzeitig tätig geworden wäre und gegengesteuert hätte“, sagte BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen. Der BDB appellierte an die Bundesregierung, „die seit vielen Jahren überfällige Beseitigung der Engpässe im Wasserstraßennetz“ zu beschleunigen. In der aktuellen Niedrigwasserphase würden die teils seit Jahrzehnten bekannten Probleme im Wasserstraßennetz „nun erneut zum limitierenden Faktor“ der Schifffahrt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe versprochen, schneller zu planen und zu bauen. „Jetzt wird es höchste Zeit, dass danach gehandelt wird“, forderte Schwanen. Wenn Fahrrinnen an wichtigen Stellen vertieft würden, hieße das für die Praxis, dass die Güterschiffe deutlich mehr Ladung aufnehmen und bei Niedrigwasser deutlich länger in Fahrt bleiben könnten. „Absolut kontraproduktiv“ sei die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgesehene Senkung des Wasserstraßenetats um rund 360 Millionen Euro ab Anfang kommenden Jahres, kritisierte der BDB.

Flussausbauvorhaben seit 2016 kaum vorangekommen

Laut BDB habe die Regierung Ende Juli im Bundestag eingeräumt, dass nahezu sämtliche neue Flussausbauvorhaben, die 2016 von der Regierung im Bundesverkehrswegeplan beschlossen und im Wasserstraßenausbaugesetz aufgenommen worden waren, bis heute kaum vorangekommen seien. Die seit Wochen sinkenden Wasserstände bereiten Sorge und führen dazu, dass Schiffe nur noch einen Teil der sonst üblichen Ladung mitnehmen können, um nicht auf Grund zu laufen.

Auch für Fährbetriebe hat das Niedrigwasser Auswirkungen. Auch hier ist das Reduzieren der Ladung ein erster Schritt, um weniger Tiefgang zu haben und den Betrieb fortsetzen zu können. Die Fähre, die zwischen Bad Honnef und Rolandseck verkehrt, hat entsprechend reagiert. Derzeit werden nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen befördert. Zudem ergreift die Fährgesellschaft Honnef Pool nun weitere Maßnahmen, um den Fährbetrieb sicherstellen zu können. Mit einem Peilschiff lässt Geschäftsführer Frank Eschbach die Wassertiefen auf der Fährroute vermessen, um genau zu wissen, an welchen Stellen es wie tief ist. Anhand dieser topografischen Karte des Wassergrundes könne eine Fahrrinne für die Überfahrt festgelegt werden. Oder: „Wenn es nötig ist, wird gebaggert. Der Bagger ist bestellt und die Genehmigung vom Wasserschifffahrtsamt eingeholt“, sagt Eschbach. Die Kosten für den Bagger muss der Fährbetreiber selbst tragen. Etwa 15 000 Euro habe ihn die letzte Baggeraktion 2018 gekostet. Der Bund lasse die Fährbetreiber da allein und kümmere sich nur noch um das Freihalten der Fahrrinne im Zentrum des Rheins. Doch weggebracht und außerhalb des Rheins abgeladen werden, darf die Baggerausbeute nicht. „Alles, was an einer Stelle rausgebaggert wird, muss an einer anderen, vom Wasserschifffahrtsamt vorgegebenen Stelle wieder im Rhein verklappt werden.“

(mit dpa)
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