GA-Interview mit Andreas Mundt "Wir haben passende Ermittlungsbefugnisse"

Bonn · Das Bundeskartellamt kann im Sinne des Verbraucherschutzes einen Wirtschaftszweig untersuchen – eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

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