Regeln am Arbeitsplatz Darf ich im Büro online Geschenke kaufen?

Berlin · Ein paar Klicks und schon ist im Büro das Weihnachtsgeschenk bestellt. Doch dürfen Geschenke überhaupt am Arbeitsplatz bestellt werden? Und wie sieht es mit Paketlieferungen ins Büro aus?

Im Stress kurz vor Weihnachten kaufen manche Menschen während der Arbeit schnell im Internet Geschenke ein. Weihnachtseinkäufe vom Arbeitsplatz aus sind keine Seltenheit. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wenn der Vorgesetzte das mitbekommt, könnte eine Abmahnung folgen, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Zwar sei es heute grundsätzlich erlaubt, dass man das Internet am Arbeitsplatz zumindest kurz auch privat nutzen kann. Der Arbeitgeber kann das aber verbieten. Dann kann der Weihnachtseinkauf am Arbeitsplatz abgemahnt werden. Wer mehrere Stunden lang auf der Suche nach Präsenten im Internet surft, riskiert sogar die Kündigung.

Anders liegt der Fall, wenn die Privatnutzung des Internets nicht verboten ist. Übertreiben sollte man das Online-Shopping aber auch dann nicht: "Wenige Minuten Shopping sind kein nennenswerter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag", sagt Meier. Wer länger einkauft, kann aber trotz erlaubter Privatnutzung eine Abmahnung bekommen. Auch der Lohn könne, je nach Dauer des Online-Einkaufstrips, gekürzt werden.

Dürfen Pakete ins Büro geliefert werden?

Sind private Bestellungen erlaubt, ist es sehr praktisch, sich diese auch an die Arbeitsstelle liefern zu lassen. Viele Unternehmen würden dies dulden, solange der Aufwand dafür im Rahmen bleibt. Vor der ersten Bestellung sollten Arbeitnehmer dies aber in jedem Fall abklären, einen rechtlichen Anspruch gebe es nicht, so Arbeitsrechtsexperte Axel Döhr. "Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht frei bestimmen, ob er private Paketbestellungen an die Betriebsadresse zulässt oder nicht." Hat der Chef also ein Verbot ausgesprochen, müssen sich Angestellte daran halten. Ansonsten droht sogar eine Abmahnung.

Auch ob am Arbeitsplatz privat kommuniziert werden darf, hänge vom Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers und entsprechenden Betriebsvereinbarungen ab. "Wenn da nichts geregelt ist, ist erstmal alles untersagt", erklärt Norbert Geyer, Anwalt für IT-Recht.

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