Mit "Reflexschlag" Nase und Kiefer gebrochen

Am Rande einer Meckenheimer Stufenparty - Verfahren vor Rheinbacher Amtsgericht

Rheinbach. (sax) Nur "aus Reflex" wollte ein 18-Jähriger am Rande einer Stufenparty in Meckenheim im September 2006 zugeschlagen haben. Notwehr sei es gewesen. Der Geschädigte habe ihn nämlich offenbar unter Drogeneinfluss auf der Toilette verbal sexuell beleidigt, woraufhin er mit seinen Freunden hinausgegangen sei, um den Provokationen aus dem Weg zu gehen.

Der Geschädigte sei dann hinter der Gruppe hergestürmt, und Umstehende hätten warnend gerufen, der habe "etwas in der Hand", verteidigte sich der Angeklagte jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Das habe ihn veranlasst, sich umzudrehen und einmal zuzuschlagen. Die schweren Verletzungen nach diesem einen Schlag waren dem überaus kräftigen Angeklagten unerklärlich: Der als "eher schmächtig mit Figur Bohnenstange" beschriebene Geschädigte trug einen dreifachen Kiefer- und einen Nasenbeinbruch davon.

Ganz sicher jedenfalls habe er den jungen Mann nicht noch einmal hoch gehoben und absichtlich wieder aufs Gesicht fallen lassen, beteuerte der Maler- und Lackierer-Azubi. Das jedenfalls kauften ihm und seinen Freunden im Zeugenstand weder Staatsanwältin noch Richter ab.

Zumal glaubwürdigere Zeugenaussagen dieser Darstellung widersprachen. "Sie sind ganz nah an einer Falschaussage", hielt Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert dann auch einem der Freunde vor. Übereinstimmend beschrieben die Zeugen den - nicht erschienenen - Geschädigten als "auffällig", weil er offenkundig stark unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.

Deshalb wollte die Staatsanwältin auch die "groben Beleidigungen" des Angeklagten durch den Geschädigten nicht ausschließen. Dennoch sah sie darin keine Rechtfertigung. Für die Staatsanwältin vor allem höchst alarmierend: die offensichtliche Neigung des 18-jährigen Angeklagten zur Gewalt. Schließlich war er nur drei Wochen vor der jetzt verhandelten Tat vom gleichen Gericht schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Zehn Monate auf Bewährung und ein Anti-Gewalttraining verhängte schließlich Amtsrichter Schulte-Bunert. Auch muss der 18-Jährige eine DNA-Probe abgeben, die gespeichert wird.

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