Rostocker Straße in Sankt Augustin Anwohner beschwert sich über Raser in Siedlung

Sankt Augustin · Eine Anwohner beschwert sich über rasende Autos in einer Sankt Augustiner Siedlung, in der nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Seit 20 Jahren wurde dort jedoch keine Geschwindigkeitskontrolle mehr gemacht.

 Die Rostocker Straße ist mit dem Piktogramm als Spielstraße gekennzeichnet. Hier noch einmal vor dem Spielplatz.

Die Rostocker Straße ist mit dem Piktogramm als Spielstraße gekennzeichnet. Hier noch einmal vor dem Spielplatz.

Foto: Inga Sprünken

Es ist nicht so einfach, sich im Dschungel der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auszukennen. Diesem Umstand scheint es geschuldet zu sein, dass manche Autofahrer ohne böse Absicht eine Ordnungswidrigkeit begehen – so beispielsweise in sogenannten Spielstraßen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen können in diesem Bereich teuer werden, denn jeder, der mehr als Schrittgeschwindigkeit (zwischen fünf und 15 Kilometer pro Stunde) fährt, kann zur Kasse gebeten werden. Bei 35 Stundenkilometern drohen 70 Euro, bei 45 sogar 100 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Denn Spielstraßen, wie die verkehrsberuhigten Bereiche umgangssprachlich genannt werden, sind tatsächlich zum Spielen da. Umso gewichtiger ist es, wenn es zusätzlich noch einen Spielplatz dort gibt, wie etwa in der Rostocker Straße in Sankt Augustin.

Ein Anwohner klagte über zu schnelles Durchfahren durch die dortige Siedlung, die darüber hinaus auch noch als Sackgasse gekennzeichnet ist. An der Einfahrt der Straße ist diese mit Piktogrammen und Schildern als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Coronabedingt seien derzeit viele Kinder auf der Straße und dem anliegenden Spielplatz anzutreffen. „Doch auch bei uns halten sich die wenigsten an die Verkehrsregeln. Darauf angesprochen, erhält man die tollsten Sprüche und Frechheiten gesagt“, so der Anlieger.

Die meisten Leute gingen davon aus, dass man in der Straße 30 Stundenkilometer fahren dürfe. Dazu zählten sowohl Anwohner als auch Paket- und Lieferdienste. Auch der Behinderten-Fahrdienst, der regelmäßig Kinder abhole, „glänzt durch zu schnelles Fahren“, so der Anlieger, der davon ausgeht, dass nur zwischen vier und sieben Stundenkilometer gefahren werden darf. Besonders ärgert er sich darüber, dass es in den 20 Jahren, in denen er dort wohnt, noch nie eine Geschwindigkeitsmessung von Seiten der Stadt gegeben habe.

„Eingaben aus der Bevölkerung zu wahrgenommener überhöhter Geschwindigkeit liegen hier nicht vor“, teilt Carolin Trost dazu mit. Die Pressesprecherin der Stadt erklärt, dass die Rostocker Straße mit dem Verkehrszeichen 325 als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet sei. „In diesem Bereich hat der Fahrzeugführer auch mit spielenden Kindern zu rechnen. Es muss mit Schrittgeschwindigkeit (deutlich unter 20 Stundenkilometer) gefahren werden“, so Trost.

Der Eingabesteller könne sich jederzeit mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung in Verbindung setzen, damit „zunächst mit einer verdeckten Messung die Geschwindigkeit objektiv ermittelt werden kann“, rät die Stadtsprecherin. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung könnten dann geprüft werden. „Die diesbezüglichen Möglichkeiten sind jedoch in verkehrsberuhigten Bereichen erfahrungsgemäß gering, da die Fahrbahnen die Durchfahrt auch von Großfahrzeugen der Feuerwehr und Müllabfuhr ermöglichen müssen“, erklärt Trost. Der Beschwerdeführer berichtet ebenfalls über Behinderungen durch parkende Autos, die in Spielstraßen nicht erlaubt sind.

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