Gewerbegebiet in Sankt Augustin Menden-Süd ist auf der Zielgeraden

Sankt Augustin · Nach 20 Jahre Debatte mit Klagen, aufgehobenem Bebauungsplan und Ärger mit Anliegern kann das Gewerbegebiet Menden-Süd nun endlich kommen. Die Sankt Augustiner Politik hat grünes Licht für den Bebauungsplan gegeben.

Mit dem neuen Bebauungsplan will die Stadt Sankt Augustin das Gewerbegebiet Menden-Süd rund um die Straße "Am Bahnhof" weiterentwickeln.

Mit dem neuen Bebauungsplan will die Stadt Sankt Augustin das Gewerbegebiet Menden-Süd rund um die Straße "Am Bahnhof" weiterentwickeln.

Foto: Thomas Heinemann

Seit bald 20 Jahren versucht die Stadt Sankt Augustin, das Gewerbegebiet Menden-Süd zwischen dem Bahnhof und der Hangelarer Heide zu erweitern. Sofern nach dem zuständigen Ausschuss auch der Stadtrat am 20. Oktober zustimmt, würde der für die geplante Erweiterung benötigte Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen und damit zehn Jahre nach der Aufhebung des ersten Bebauungsplanentwurfs eine neue Rechtsgrundlage für die Erweiterung geschaffen – sofern es keine neue Klage gibt.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2012 den ersten Anlauf für einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gestoppt hatte, beschloss der Stadtrat im Juli 2012 den zweiten Anlauf mit allen notwendigen Korrekturen und Nachbesserungen. Im Frühjahr 2019 legte die Verwaltung ihre Pläne formal offen. Im Zuge zweier Offenlagen äußerte nicht nur das seit mehr als 50 Jahren im Planungsgebiet ansässige Sägewerk massive Kritik an den Plänen. Diese sehen für das Sägewerk trotz vorhandener Erschließungsstraße eine weitere, ungewollte Erschließung sowie für Teile des Werksgeländes nur noch Bestandsschutz vor, ermöglichen also keine baulichen Veränderungen mehr.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis äußerte zuletzt im Januar 2022 artenschutzrechtliche Bedenken und sah Widersprüche. So sahen die vorgelegten Pläne etwa die Rodung eines Gehölzstreifens oder zumindest einen Rückschnitt einer Baumreihe vor, um später dort einen Blühstreifen als Kompensationsmaßnahme für den Natur- und Artenschutz anzulegen. Es soll nun beim Rückschnitt bleiben.

Sorgen hat der Kreis auch um Feldlerche und Bluthänfling – geschützte Vogelarten, die bei der Artenschutzuntersuchung 2015/2016 festgestellt wurden. Für die Feldlerche soll in der ehemaligen Grube Deutag südlich des Gewerbegebiets ein Lebensraum geschaffen werden. Zauneidechsen und Kreuzkröten fanden die Artenschutzprüfer auch, allerdings überwiegend außerhalb des Bereichs, der aktuell bebaut ist oder zukünftig bebaut werden soll. Gleichwohl hat der BUND in einer Stellungnahme an die Stadt Bedenken angemeldet, die geplanten Kompensationsmaßnahmen könnten den Anforderungen in Größe und Qualität nicht entsprechen. Hier verweist die Stadt auf geplante Maßnahmen für die Amphibien in der Grube Deutag.

Neue Erschließungsstraßen

Erschlossen werden sollen die neuen Baufelder über neue Planstraßen, die von der vorhandenen Straße „Am Bahnhof“ nach Osten und Westen abzweigen, sowie eine neue, lange Parallelstraße am östlichen Außenrand. Entlang der Straßen sollen insgesamt 57 Bäume gepflanzt werden. Ein Verbot von Schottergärten, wie es die Grünen zuletzt vorgeschlagen hatten, wird nicht kommen: Eine inhaltliche Änderung der Satzung würde aufgrund des formellen Verfahrens die Stadt um mindestens ein Dreivierteljahr zurückwerfen.

Zudem zeichnet sich ab, dass der Getränkemarkt am Standort neben dem Bahnhof keine Zukunft haben wird. Zwar habe man dem Markt im Bebauungsplanverfahren Bestandsschutz eingeräumt, allerdings habe der Grundeigentümer neue Pläne für das Gebäude, so die Verwaltung. Getränke gehören zu den Sortimenten, die „zentrenrelevant“ sind, so die Stadt, weshalb im Gewerbegebiet rund um den Bahnhof kein neuer Getränkemarkt angesiedelt werden dürfe.

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