Aus Wut auf den Vermieter Soldat beschmierte Haus in Rheinbach

RHEINBACH · Teuer zu stehen kommt einen 30-jährigen Soldaten seine Wut auf seinen Vermieter: 2.400 Euro Geldstrafe sowie die Kosten des Strafverfahrens vor dem Rheinbacher Amtsgericht muss er zahlen, weil er sämtliche Wände des gemieteten Hauses mit Sprüchen beschmiert hatte.

Konto und Gehalt des Familienvaters werden schon gepfändet, weil er seinem ehemaligen Vermieter 10.000 Euro Schadenersatz für entgangene Mieten und Sachbeschädigung aus einem anderen Verfahren zahlen muss. Von März 2010 bis Januar 2011 hatte er in dem Haus gewohnt, das er selbst renovieren wollte. Dass er aber eine Duschkabine unterschlagen haben soll, wies der Angeklagte von sich.

Die sei "mindestens 30 Jahre alt und verschimmelt" gewesen, deshalb habe er sie ausgebaut und in die Waschküche gestellt. Streit mit dem Vermieter habe es schnell gegeben. Dieser habe ihn durch Zuparken der Einfahrt mehrfach daran gehindert, das Grundstück zu verlassen und vieles mehr, weshalb er am Schluss keine Miete mehr gezahlt habe, so der Soldat.

Der Vermieter (61) hatte eine andere Wahrnehmung: "Vereinbarungen wurden nicht eingehalten, insgesamt hat er nur drei Mal Miete gezahlt, vernünftige Gespräche waren gar nicht mehr möglich." Dem Mieter sei der Strom abgestellt worden, weshalb dieser "Hunderte Teelichter" auf einem Tisch angezündet, dann aber das Haus verlassen habe.

Die Folge: ein durchgebrannter Tisch und ein beschädigter Fußboden. Als gar keine Miete mehr gekommen sei, habe er auf Räumung und Schadensersatz geklagt, so der Vermieter. Das Verfahren wegen Unterschlagung der Duschkabine wurde eingestellt, weil diese wahrscheinlich bei der Räumung des Hauses entsorgt wurde.

Weil der Angeklagte aber wegen Betruges bis 2013 unter Bewährung steht und der entstandene Schaden in dem Haus "eine nicht unerhebliche Substanzverletzung" darstelle, forderte die Staatsanwältin 3000 Euro Geldstrafe. Richter Ulrich Schulte-Bunert blieb mit seiner Strafe von 2.400 Euro darunter, betonte aber, dass der entstandene Schaden "keine Bagatelle" gewesen sei.

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