Abzocke an der Haustür Meckenheimer Paar zahlt 1400 Euro für Schlüsseldienst

MECKENHEIM · Für Sigrid und Franz G. (Namen geändert) aus Meckenheim war schon einige Wochen vor Karneval Aschermittwoch: Die Trübsal steht den 84 und 78 Jahre alten Ruheständlern noch immer ins Gesicht geschrieben, wenn sie auf die hohe Rechnung blicken, die sie laut eigener Aussage bezahlt haben: 1400 Euro stellt ihnen ein Schlüsseldienst für die Reparatur des zerbrochenen Schließzylinders an ihrer Haustür in Rechnung.

Das Paar zahlt - in bar, weil sie schlicht glücklich waren, dass ihr Hauseingang wieder abschließbar ist. Erst als der mobile Dienstleister, der laut Rechnungsadresse aus dem Kölner Norden anreist, das gepflegte Reihenhaus der Familie verlässt, schwant ihnen, dass sie abgezockt worden sind.

"Man hat uns über den Tisch gezogen", berichtet Franz G. im Gespräch mit dem GA. "Wir fühlen uns abgezogen wie beim Enkeltrick." Dabei will das Paar beim Schlüsseldienst auf Nummer sicher gehen: In den Gelben Seiten suchen sie nach einem örtlichen Anbieter. Was sie wundert: Das Unternehmen soll zwar seinen Sitz in Meckenheim haben, allerdings fehlt neben der angegebenen Straße die Hausnummer.

Als Franz G. nachfragt, mit wem er denn verbunden sei und wo die Firma firmiere, lautet die barsche Antwort des Angerufenen. "Der Name und die Hausnummer tun nichts zu Sache." Dass es sich bei den Anschriften der angeblich ortsansässigen Anbietern zumeist um Scheinadressen handelt, davor warnt der Verbraucherschutzverein "Verbraucherschutz.de" aus Lüneburg.

Allerdings machen die Verbraucherschützer dem Meckenheimer Ehepaar wenig Hoffnung, dass sie ihr Geld zurückbekommen. "Es gibt inzwischen kuriose Rechtsprechungen", berichtet Gunda Lauckenmann, Pressesprecherin von "Verbraucherschutz.de". Alleine die sogenannte Einsatzpauschale des teuren Schlüsseldienstes in Höhe von 159 Euro sei völlig überteuert. "Andere nehmen da 50 bis 60 Euro."

Entsetzt über die hohe Meckenheimer Schlüsseldienstrechnung zeigt sich Susanne Bauer-Jantz, Leiterin der Bonner Verbraucherzentrale, auf GA-Anfrage. Solch eine Summe sei "nie und nimmer gerechtfertigt". Ihr Tipp: "Es lohnt sich gegen das Unternehmen gerichtlich vorzugehen." Allerdings befürchtet sie, dass neue Kosten auf die Familie G. zukommen - ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts sei es schwierig, bereits gezahltes Geld vom Schlüsseldienstleister zurück zu erhalten. Ein Problem ist zudem, dass es oftmals keine "ladungsfähige Anschrift" gibt, unter der die nicht selten mobilen Notdiensthelfer anzutreffen sind.

Wer allerdings den Klageweg beschreitet, kann auf zumindest einen Teil seines Geldes hoffen. "Nur die Richter sind in der Lage zu entscheiden, ob 1400 Euro schlicht Wucher sind oder ob es ein angemessener Preis ist", sagt Susanne Bauer-Jantz.

Bei der Bonner Kripo landen solch betrügerisch anmutenden Rechnungen nur selten. "Leider gibt es unter Handwerker-Notdiensten in Einzelfällen schwarze Schafe", weiß Daniela Lindemann, Pressesprecherin der Bonner Polizei, auf GA-Anfrage. "Überwiegend hat der Verbraucher dann zivilrechtliche Ansprüche. Im Einzelfall kann auch ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt sein, zum Beispiel ein Betrug", so Lindemann.

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