Ausreise nach Angola Bonner Rapper Sugar MMFK soll abgeschoben werden

Bonn · Der in Duisdorf lebende Musiker Joao Diau alias Sugar MMFK soll nach Angola abgeschoben werden. Er selbst vermutet seine gewalttätige Vergangenheit als Grund.

Der Bonner Joao Diau, der in der Rapszene als Sugar MMFK bekannt ist, soll nach Angola abgeschoben werden. Das teilte ihm die Ausländerbehörde der Stadt Bonn in einem Schreiben mit, das er im Internet veröffentlicht hat. Bis 26. April soll er Deutschland verlassen, Grund soll nach eigenen Angaben die gewalttätige Vergangenheit sein. Derzeit läuft gegen den 26-Jährigen, der die angolanische Staatsbürgerschaft besitzt, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Zuvor war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mehrere Musiker und Fans sammeln nun Unterschriften, um die Abschiebung zu verhindern.

Diaus Wohnung liegt in einem unscheinbaren Wohnblock nahe der Rochusstraße in Duisdorf. Nach Gewalt und Gangster-Rap sieht es dort nicht aus. An der weißen Wohnungstür klebt das Zeichen der Königssinger, im Flur des Hauses steht ein Kinderwagen, durch die Fenster sind Bongotrommeln zu sehen. In der Nachbarschaft kennt man ihn gut. „Er ist ein netter, hilfsbereiter junger Mann. Diese ganze Gangsterrap-Sache ist auch viel Show“, sagt eine junge Frau. Auch wenn das Kürzel MMFK für „Mit mir f**** keiner“ steht. Etwas Schlechtes könne sie weder über ihn noch über seine Familie sagen. Als Sohn von Bürgerkriegs-Flüchtlingen in Linz am Rhein geboren, schauen vor allem die Jugendlichen in der Nachbarschaft zu Diau auf: Er gilt als Idol, der es mit seiner Musik zu deutschlandweiter Bekanntheit gebracht hat.

Petition gegen Abschiebung gestartet

Bei Youtube haben seine Musikvideos mehrere Millionen Aufrufe, auf Instagram folgen ihm mehr als 45 000 Menschen. Seit 2015 werden seine Lieder immer populärer, am bekanntesten sind „Verlorene Stadt“ und „Trikot von Paris“. Sie erzählen vom Abhängen, Drogen und Gewalt. Von den Schattenseiten und den rauen Straßen Bonns. Der Rapper zeigt sich mit teuren Autos und viel Schmuck, aber auch in seinem Wohnblock und in Medinghoven, wo er sich oft aufhält. Seine Fans haben eine Petition gestartet und binnen weniger Stunden mehr als 25.000 Unterstützer gefunden, die seine Abschiebung verhindern wollen.

Dass Joao Diau nur die Staatsbürgerschaft in Angola besitzt, obwohl er in Deutschland geboren wurde, ist auf das Einbürgerungsrecht zurückzuführen. Bei einer Änderung im Jahr 2000 wurde das Abstammungsprinzip durch Elemente des Geburtsortsprinzips ergänzt. Abstammungsprinzip heißt: Ein Kind erhält bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn es einen deutschen Vater oder eine deutsche Mutter hat. Geburtsortsprinzip heißt: Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, erhält neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Voraussetzung ist unter anderem, dass zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und über eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Beides ist bei Diau nicht der Fall. Seine Eltern kamen erst kurz vor seiner Geburt nach Deutschland. Nach eigenen Angaben ist er nie nach Angola gereist.

In der Vergangenheit mehrere Gerichtsverfahren

Für eine Stellungnahme zu seiner drohenden Abschiebung war Diau nicht erreichbar. Aber über die sozialen Medien gibt er regelmäßig Auskunft. So sagt er in einem Video auf Instagram: „Wie konnte es so weit kommen? Das liegt natürlich an meiner Vergangenheit. Viele Sachen gemacht, viele Straftaten begangen. Aber jetzt seit paar Jahren – auch dadurch, dass Musik jetzt läuft – bin ich auf jeden Fall auf einem guten Weg gewesen.“

Er verbüßte einige Jugendstrafen, 2017 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Ein Verfahren wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung läuft noch. Das Amtsgericht Neuwied verurteilte ihn 2017 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, laut Koblenzer Staatsanwaltschaft auf Bewährung.

„Seine Berufung hiergegen ist 2018 durch das Landgericht Koblenz verworfen worden“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Diau legte danach zweimal Revision ein, weshalb er in dieser Straftat noch als unschuldig gilt. Zwei weitere Verfahren aus dem Jahr 2016 sind mangels Tatnachweises eingestellt worden. Diau will gegen den Bescheid der Ausländerbehörde vorgehen. „Ich werde jetzt mit Anwälten gucken, dass ich natürlich hier in Deutschland bleiben kann. Ich weiß nicht, wie lange ich hier bleiben kann, ob ich für immer bleiben kann.“

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