Kommentar Reform der Pflegeversicherung - Generationenthema
Das Pflegereformgesetz 2014 ist über die Bühne. Nun können sich die Fachleute in Ministerien und Fraktionen an die Arbeit machen - für das Pflegereformgesetz 2015 und das dann darauf folgende.
Insofern ist die Oppositionskritik, der gestern beschlossene Reformschritt greife zu kurz, berechtigt. Eine Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum Beispiel lässt auf sich warten, obwohl Experten sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigen.
Aber die Pflege ist ein Generationenthema, im Wortsinn, und wegen seiner Komplexität in einem großen Wurf nicht zu regeln. Dass die große Koalition nun zu allererst mehr Geld ins System pumpt, ist nachvollziehbar. An vielen Stellschrauben wird gedreht, um pflegenden Angehörigen ihre schwere, seelisch und körperlich teilweise bis an die Grenzen gehende Pflicht zu erleichtern.
Auch bei den Pflegediensten wird etwas mehr Geld ankommen, womit die Hoffnung verbunden ist, dass die sehr variierende Qualität insgesamt besser wird. Noch besser wäre allerdings, diese Qualität anhand lebensnaher und nachvollziehbarer Kriterien regelmäßig und vor allem öffentlich abrufbar zu prüfen - ein Weg, der im Gesundheitswesen längst eingeschlagen ist.
Auf der anderen Seite steht eine Beitragsanhebung für die Pflegeversicherung von 0,3 Prozentpunkten. Das ist in Jahren wie diesem, an dessen Ende für viele Beschäftigte ein deutliches Nettolohn-Plus steht, gut zu verkraften. Mit Blick auf den bereits hohen Gesamtanteil der Sozialversicherungen am Einkommen muss allerdings jede Steigerung mit Argusaugen beobachtet werden.