Neue Corona-Schutzverordnung ab Freitag Die neuen Corona-Regeln in NRW im Überblick

Düsseldorf · Für Gesundheitsminister Laumann ist es eine „Zeitenwende“: NRW verabschiedet sich von den komplizierten Corona-Einschränkungen. Das gesellschaftliche Leben für die Millionen geimpften oder genesenen Menschen wird ab Freitag leichter. Ein Überblick.

NRW: Neue Corona-Schutzverordnung ab Freitag - Inzidenz und 3G
Foto: dpa/Christoph Schmidt

Nordrhein-Westfalen macht nach den langen Corona-Einschränkungen mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Freitag, 20. August, gilt, einen großen Schritt in Richtung Normalität zurück. Geimpften, genesenen und getesteten Menschen stehen künftig auch bei höheren Ansteckungszahlen viele Angebote des gesellschaftlichen Lebens weiter offen. Einen neuen Lockdown angesichts der wieder steigenden Corona-Neuinfektionen schloss NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag aus.

Ein Lockdown lasse sich angesichts der vielen geimpften Menschen und flachen Krankheitsverläufe „in keiner Art und Weise mehr rechtfertigen“. Den vielen geimpften Menschen dürfe der Staat keine Einschränkungen mehr machen.

Nicht-Geimpfte müssen sich dagegen auf mehr Corona-Tests einstellen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Laumann sprach von einer „Zeitenwende“, weil vielen Menschen die Freiheiten wieder zurückgegeben werden könnten.

Neue Corona-Schutzverordnung für NRW

Die Corona-Regeln werden in der neuen Corona-Schutzverordnung vereinfacht. Als einzige Kennziffer bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz 35, ab der die „3G-Regeln“ (geimpft, genesen oder getestet) zum Beispiel für Besuche in der Innengastronomie gelten. Zuvor hatte es in NRW mehrere Inzidenzstufen mit komplizierten Öffnungsregeln gegeben. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 17. September.

NRW: „3G-Regel“ gilt in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Ab diesem Freitag müssen Menschen in NRW bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, Hotelübernachtungen oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese Regel wird auch für Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen angewendet.

Die Regel greift dann, wenn die Inzidenz entweder in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei 35 oder darüber liegt. Landesweit lag die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen am Dienstag in NRW schon bei 58,8.

In Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und bei privaten Feiern mit Tanz reicht kein Schnelltest mehr, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die „3G-Regel“ generell, also auch bei niedrigeren Inzidenzen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihre Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie müssen nur ihren Schülerausweis vorlegen.

Maskenpflicht in NRW bleibt im Handel und ÖPNV bestehen

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie im Handel und in Innenräumen bleibt bis auf wenige Ausnahmen etwa am Tisch im Restaurant bestehen. Auch bei Großveranstaltungen draußen oder großen Menschenansammlungen bleibt die Maske Pflicht.

NRW-Impfzentren: Impfungen für Jugendliche ab 12 Jahren

Nach dem Votum der Ständigen Impfkommission zu Corona-Impfungen für alle Kinder ab zwölf Jahren sollen auch die Impfzentren in NRW Angebote machen. Schulen können Termine in den Impfzentren vereinbaren. Laumann verwies außerdem auf die bereits laufenden Impfungen bei den Kinder- und Hausärzten.

Bisher waren spezielle Impfangebote für Schüler in den Impfzentren und Schulen nur für die Sekundarstufe II vorgesehen. Die Möglichkeit zum Schulbesuch werde weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus abhängen, betonte das NRW-Schulministerium erneut. Allerdings müssten vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler nicht mehr an den Corona-Tests in den Schulen teilnehmen.

NRW: Impfzentren werden Anfang September aufgelöst

Die Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten werden wie geplant Ende September aufgelöst. An ihre Stelle treten in jeder Kommune sogenannte „koordinierende Covid-Impfeinheiten“, so Laumann. Die vom Land finanzierten Koordinationsstellen sollen vor Ort dezentrale Impfaktionen etwa in Vereinsheimen oder Turnhallen und auch Auffrischungsimpfungen in Altenheimen organisieren.

NRW beginnt in Kürze mit Auffrischungsimpfungen

In den Pflegeeinrichtungen und bei den Menschen über 80 Jahren sollten die Auffrischungsimpfungen praktisch ab sofort über Hausärzte starten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt. Auch die Menschen, die zuhause gepflegt werden, sollen von den Hausärzten die Impfungen bekommen.

Auffrischungsimpfungen für Menschen, die mit Vektor-Impfstoffen wie Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen frühestens sechs Monate nach der Zweit- bzw. Einfachimpfung stattfinden. Das ist bei Astrazeneca frühestens ab Ende Oktober der Fall. Die Menschen könnten sich an die niedergelassenen Ärzte wenden und sollten mit Moderna oder Biontech geimpft werden. Auch bei den Menschen, die jünger als 80 Jahre sind, seien Auffrischungsimpfungen zu erwarten, ähnlich wie bei der Grippe-Impfung, sagte der Aachener Intensivmediziner Gernot Marx, der auch Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist. Es gebe aber derzeit noch keine medizinischen Aussagen zu der Frage des Zeitpunkts.

Der Intensivmediziner Gernot Marx rief gemeinsam mit NRW-Gesundheitsminister Laumann angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen eindringlich dazu auf, sich möglichst bald impfen zu lassen. „Wir sind noch nicht über dem Berg“, sagte Marx. Um einen deutlichen Anstieg der Zahlen im Herbst und Winter zu verhindern, müssten sich in den kommenden Wochen noch deutlich mehr Menschen impfen lassen. Wer vollständig geimpft sei, sei vor schweren Verläufen wirksam geschützt. Laumann sagte: „Es war noch nie so unkompliziert, sich impfen zu lassen, wie jetzt.“

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: So sieht die Impfstatistik aus

Zwar sind rund 80 Prozent der über 16-Jährigen in NRW geimpft. Aber rund drei Millionen Menschen im Alter über 16 seien damit noch nicht geimpft, sagte Laumann. Die Hälfte von ihnen müsse noch überzeugt werden, um eine Quote von 90 Prozent zu erreichen.

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(dpa)
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