Revision des Troisdorfers verworfen Geldbuße gegen Unternehmer Esch rechtskräftig

Köln · Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision des Immobilienentwicklers und der Staatsanwaltschaft. Nun muss der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch eine Strafe von 100 Tagesätzen zu je 4100 Euro bezahlen.

 Der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch mit seinem Anwalt Eberhard Kempf.

Der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch mit seinem Anwalt Eberhard Kempf.

Foto: Nabil Hanano

Der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch muss eine Geldbuße von 100 Tagesätzen zu je 4100 Euro bezahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Köln vom Juni 2018 gegen ihn ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe eingelegte Revisionen von Esch und der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen, so das Kölner Landgericht am Dienstag. Esch und die Staatsanwaltschaft, die eine weitergehende Verurteilung verlangt hatte, haben jeweils ihre Rechtsmittelkosten zu tragen. (Az. 1 StR 349/19)

 Esch hatte sich zusammen mit Gustav Adolf Schröder, dem früheren Chef der Stadtsparkasse Köln und späteren Sparkasse Köln Bonn, sowie einem weiteren ehemaligen Vorstandsmitglied vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen Untreue im besonders schweren Fall, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung in einem Tatzeitraum von 1996 bis 2007 vorgeworfen.

Vorwurf der Bestechlichkeit nicht erwiesen 

Dabei ging es etwa um 9,9 Millionen Euro, die Esch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Sparkasse gezahlt hatte, um den Bauauftrag für die Nordhallen der Kölner Messe zu erlangen, sowie um Geschäfte rund um den TV-Studiobetreiber MMC. Diese Gesellschaft, an der zunächst die Sparkasse, die Kranunternehmer Bernd und Helmut Breuer  sowie RTL und Pro7 beteiligt waren, war in schwere Turbulenzen geraten. Nach und nach stiegen die Partner der Sparkasse aus.

Die übernahm letztlich die Anteile, um eine Insolvenz von MMC zu vermeiden. Da dies unter dem Dach der Sparkasse nicht möglich war, gründete sie Zweckgesellschaften, die von einem Steuerberater des Instituts  geführt wurden, und stattete diese mit Geld aus. Treuhandverträge schloss sie aber nicht. So hatte sie nie eine Kontrolle über die Mittel und verlor viel Geld, als sich der Steuerberater selbstständig machte, so das Gericht.

 Den Vorwurf der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit sah das Gericht dagegen nicht erwiesen. Vielmehr handelt es sich nach ihrer Auffassung bei den 9,9 Millionen Euro nicht um Gegenleistungen für den Einsatz Schröders beim Bau der Nordhallen. Sie sah eher einen Scheinvertrag, der der Sparkasse Mietzuschüsse aus einem für sie ungünstigen anderen Geschäft zufließen ließ. Weil der Grund der Zahlung nicht angegeben wurde, ergab sich dann die Steuerhinterziehung, für die Esch im Juni 2018 verurteilt wurde. Im Übrigen war er freigesprochen worden. Schröder war zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, der andere Angeklagte zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sie hätten sich nicht persönlich bereichert.

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