Datenschutz und irreführende Umweltwerbung Tesla im Visier der Verbraucherschützer

Berlin · Verbraucherzentralen klagen gegen den Autobauer Tesla. Sie werfen dem Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz und irreführende Umweltwerbung vor – so geht es unter anderem um Tricks bei CO2-Einsparungen.

Elektrofahrzeuge vom Typ Model Y auf einem Band in der Tesla-Fabrik Berlin Brandenburg.

Elektrofahrzeuge vom Typ Model Y auf einem Band in der Tesla-Fabrik Berlin Brandenburg.

Foto: dpa/Patrick Pleul

In der Eigenwerbung ist Tesla-Chef Elon Musk stets ein Weltverbesserer. Seine Kunden lobt er auf der Webseite des Unternehmen auch für ihr Umweltbewusstsein. Die Fahrer der Elektroautos würden zur Einsparung von 8,4 Millionen Tonnen CO2 beitragen und so den Umstieg auf nachhaltige Energien befördern, erklärt das Unternehmen. Davon sind Käufer der flotten Elektrofahrzeuge vermutlich auch überzeugt. Doch das klimafreundliche Image zeigt inzwischen Risse auf. So flog Tesla im Mai dieses Jahres etwa aus dem S&P Index für die 500 nachhaltigen Börsenunternehmen, was Gründer Musk erzürnte.

Inzwischen sind auch Verbraucherschützer in Deutschland Tesla gegenüber skeptisch geworden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagt vor dem Berliner Landgericht sogar gegen das Unternehmen. Ein Vorwurf: Die Ökobilanz Teslas ist bei weitem nicht so toll, wie es in der Werbung dargestellt wird. Greenwashing lautet der Fachbegriff dafür. Der vzbv sieht in umweltbezogenen Aussagen wie „CO2-Emissionen 0 g/km“ oder Teslas Mission, „ein beschleunigter Übergang zu nachhaltiger Energie“, sei eine Irreführung der Kunden. Denn solche Aussagen würden eine beträchtliche emotionale Werbekraft haben. Das wäre in Ordnung, wenn die Behauptungen zuträfen.

Doch daran zweifelt der vzbv. „Die Realität sieht anders aus“, erklärt der Verband. Was Tesla-Autos an CO2 einsparen würden, dürften dafür andere Hersteller zusätzlich ausstoßen: „Und Tesla verdient daran.“ Denn das Unternehmen verkauft seine Emissionsrechte an Unternehmen, die mehr CO2 ausstoßen als sie kostenlos dürfen. 1,6 Milliarden Euro hat Tesla damit allein im Jahr 2020 verdient. Darüber informiert der Autobauer lediglich in seinem auf Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsbericht. Nun wollen die Verbraucherschützer gerichtlich durchsetzen, dass diese Fakten beim Bestellen eines Fahrzeugs deutlich gemacht werden.

Darüber hinaus wirft der Verband dem US-Unternehmen einen zweifelhaften Umgang mit den hiesigen Datenschutzbestimmungen vor. Dabei geht es um den „Wächter-Modus“ der Fahrzeuge. Ist diese Funktion aktiviert, fangen im Auto installierte Kameras das Geschehen in der Umgebung des Fahrzeugs ein, also womöglich auch Passanten, die sich im Blickfeld der Kameras befinden. Das ist ohne eine Erlaubnis der Betroffenen nicht gestattet. „In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert“, stellt der vzbv fest. Eine rechtskonforme Nutzung der Funktion sei in Deutschland nicht möglich. Mit der Klage will der Verband erreichen, dass die Kunden transparent über den Wächter-Modus und seine Haken informiert werden.

Wann die beiden Fälle verhandelt werden, ist noch offen. Tesla hat laut vzbv allerdings angekündigt, die Klage zu erwidern. Das Unternehmen selbst hat sich auf eine Anfrage dazu bislang nicht geäußert. Dagegen begrüßt der zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte die Klage. „Der Wächter-Modus kann nach unserer Ansicht in der derzeitigen Form grundsätzlich innerhalb der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht rechtmäßig betrieben werden“, erläutert ein Sprecher, „soweit die Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt sind und Dritte unerkannt gefilmt werden könnten.“

In den bekannt gewordenen Fällen habe zwar ein berechtigtes Interesse, etwa der Schutz des Eigentums oder die Verhinderung von Autodiebstahl bestanden. Allerdings hätte es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die dauerhafte Datenerhebung von allen Passanten in Fahrzeugnähe erforderlich war. Die Besitzer der Tesla-Fahrzeuge müssen aufpassen, denn sie sind für die Nutzung der Funktion verantwortlich.

Das Unternehmen kommt nur ins Spiel, wenn die erfassten Daten an es weitergeleitet werden. Die Behörde hat die Halter in den bisherigen Fällen zum Abschalten des Wächter-Modus aufgefordert. „Bei wiederholten oder anhaltenden Verstößen werden wir die Verhängung eines Bußgeldes prüfen“, kündigt der Sprecher an.

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