Chaos an Flughäfen Diese Rechte haben Fluggäste bei annullierten oder verspäteten Flügen

Bonn · Lange Warteschlangen und Flugausfälle: Der Urlaubsbeginn war nicht für alle Reisende perfekt. Wenn der Flug ausfällt oder sich verspätet, hoffen Fluggäste oft auf eine Entschädigung. Welche Rechte haben sie?

 Die Warteschlangen sind zurzeit lang an deutschen Flughäfen: Fluggäste haben bei Verspätungen oft Anspruch auf eine Erstattung.

Die Warteschlangen sind zurzeit lang an deutschen Flughäfen: Fluggäste haben bei Verspätungen oft Anspruch auf eine Erstattung.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

Die Verbraucherzentrale informiert über die verschiedenen Ansprüche:

Verspätungen

  • Flugstrecke unter 1500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung
  • Flugstrecke über 1500 Kilometer innerhalb der EU oder 1500 bis 3500 Kilometer: 400 Euro Entschädigung (Verspätung maximal drei Stunden: 200 Euro)
  • Flugstrecke über 3500 Kilometer: 600 Euro Entschädigung (Verspätung maximal vier Stunden: 300 Euro).

Annullierungen

  • Flugstrecke unter 1500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung
  • Flugstrecke über 1500 Kilometer innerhalb der EU oder 1500 bis 3500 Kilometer: 400 Euro Entschädigung (Wenn die Fluggäste weniger als sieben Tage vor dem Abflugtermin informiert wurden und die Verspätung mehr als zwei, maximal drei Stunden beträgt: 200 Euro)
  • Flugstrecke über 3500 Kilometer: 600 Euro Entschädigung (Wenn die Fluggäste weniger als sieben Tage vor dem Abflugtermin informiert wurden und die Verspätung mehr als zwei, maximal vier Stunden beträgt: 300 Euro).

Welche Ansprüche habe ich, wenn ich meinen Flug wegen einer Warteschlange an den Sicherheitskontrollen verpasse?

Was kann ich vor Ort tun?

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