Kranker Angestellter bei Kneipenarbeit erwischt

Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bonn blieb ohne Ergebnis

Bonn. (hl) Ein städtischer Mitarbeiter klagt gegen seine Entlassung, wie das Presseamt der Stadt am Dienstag bestätigte. Dem Mann, Mitte 40 und seit 1990 als Angestellter im Amt für Soziales und Wohnungswesen tätig, sei im Dezember zunächst fristgerecht und dann fristlos gekündigt worden. Fristgerecht, weil er jahrelang immer wieder lange Zeit krank gewesen sei. So auch im Dezember.

Durch einen Zufall, so das Presseamt, sei herausgekommen, dass er in der Zeit seiner Krankmeldung in einer Kneipe gearbeitet habe. Daraufhin habe die Stadt ihm fristlos gekündigt. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bonn am Dienstag blieb ohne Ergebnis, der Kammertermin ist für April bestimmt.

Für die Arbeit in der Kneipe habe der Mann die Erlaubnis als Nebentätigkeit beantragt. Das sei abgelehnt worden, so das Presseamt, weil der Amtsarzt die Nebentätigkeit wegen der Krankheiten des Mannes für unmöglich hielt.hl

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