Revision im Prozess gegen Augustiner Amokläuferin

Anwälte akzeptieren Urteil nicht

Sankt Augustin/Bonn. (jeo) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich demnächst mit dem geplanten Amoklauf am Albert-Einstein-Gymnasium befassen: Wie Joachim Klages, Pressesprecher des Bonner Landgerichts, am Freitag mitteilte, haben sowohl die Verteidiger der 16-jährigen Angeklagten als auch der Anwalt der Nebenklägerin Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Jugendschwurgerichtskammer hatte die Schülerin am 24. November wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Laut Urteil wollte sie am 11. Mai Mitschüler und Lehrer durch selbst gebaute Molotowcocktails töten. Motiv sollen Probleme im häuslichen und schulischen Umfeld gewesen sein. Nach einem Kampf mit einer 18-jährigen Mitschülerin, die mit einem Schwert schwer verletzt wurde, flüchtete die Täterin.

In den Augen des Nebenklägers hätte die an einer Persönlichkeitsstörung leidende Angeklagte dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden müssen. Die Richter hatten eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt jedoch nicht sicher feststellen können.

Allerdings gingen sie zugunsten der 16-Jährigen nicht von einer vollen Schuldfähigkeit aus. Die Verteidiger hatten gefordert, dass ihre Mandantin nicht wegen versuchten Mordes zu bestrafen sei, da sie von dem Versuch strafbefreiend zurückgetreten sei.

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