Halter müssen im Monat einen Euro mehr zahlen Höhere Steuern für den Hund

Sankt Augustin · Der Stadt Sankt Augustin steht finanziell gesehen das Wasser bis zum Hals. Da wird natürlich nach allen möglichen Wegen gesucht, um an mehr Geld zu kommen und irgendwann - geplant ist 2022 - wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Dazu hat der Haupt- und Finanzausschuss nun zwei Empfehlungen an den Stadtrat auf den Weg gebracht.

So soll im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Hundesteuer um monatlich einen Euro pro Hund erhöht werden. Ab Januar fällt dann ein jährlicher Steuerbetrag von 108 Euro für einen Hund, 120 Euro für zwei und 132 Euro für drei oder mehr Hunde in einem Haushalt an. Für gefährliche Hunde wird der Steuersatz um monatlich vier Euro angehoben. Bei derzeit 2493 gemeldeten Hunden ergeben sich aus der Erhöhung der Hundesteuer Mehrerträge in Höhe von 30.000 Euro im Jahr.

Auf dem 900 Quadratmeter großen Feld "D" des Friedhofs Niederpleis soll ein gärtnerbetreutes Grabfeld entstehen. Das neue Grabfeld "Augustinusgarten" soll die Form eines Engelsflügels haben und Platz für insgesamt 238 Grabstellen bieten, sowohl Sarg- als auch Urnengräber. Die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege (RTS) gewährleistet die ganzjährige Pflege der Grabstätten. Durch die Vereinbarung mit der RTS entstehen der Stadt Sankt Augustin keine weiteren Kosten.

Auch den Beschlussvorschlag zur Änderung der Friedhofsgebühren hat der Ausschuss einstimmig angenommen. Durch die Einführung neuer Bestattungsformen und die Verkürzung der Ruhefrist für Urnen ist eine komplette Anpassung der Friedhofsgebühren notwendig geworden. Die Änderungen treten ebenfalls am 1. Januar 2016 in Kraft.

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