Frau aus Sankt Augustin Opfer berichtet über Einbruch

SANKT AUGUSTIN · Was geschieht mit verdächtigen Einbrechern, die die Polizei gestellt hat und bei denen Diebesgut gefunden wurde? Oft müssen sie bis zur Verhandlung wieder freigelassen werden. "Dann liegen laut Richter keine Haftgründe vor, oder der Tatverdacht ist nicht konkret oder dringend", sagt Burkhard Rick, Sprecher der Kreispolizeibehörde in Siegburg.

Eine Sankt Augustinerin, die Opfer eines Einbruches geworden ist, hat selbiges erfahren und ist empört über den ihrer Meinung nach "laschen Umgang" der Justiz mit mutmaßlichen Einbrechern. Die Frau weilte im Urlaub in Belgien, als in ihr Haus eingebrochen wurde. Die Schränke wurden durchwühlt, der Safe aufgebrochen.

Sie erhielt einen Anruf der Polizei - aus Hürth. Die Beamten hatten gerade auf der Autobahn 4 einen Wagen kontrolliert und dabei festgestellt, dass die Insassen Diebesgut mit sich führten. Die fünf Personen kamen in Gewahrsam, die mutmaßliche Beute wurde sichergestellt. Die Sankt Augustinerin identifizierte auf der Wache Teile der Beute als ihren Besitz, darunter Schmuck.

Die Frau denkt: Wie gut, die Täter richten vorerst keinen Schaden mehr an. Sie fährt nach Hause, sieht das Chaos, das die Einbrecher angerichtet haben, hört nachts wieder Geräusche und alarmiert die Polizei. Einbrecher waren nicht am Werk. Was die Beamten ihr aber erzählen, macht sie sprachlos.

"'Die mutmaßlichen Täter sind übrigens wieder frei', sagten die Polizisten", berichtet die Dame, die ihren Namen nicht genannt haben will. Was sie auch erfährt: Die Verdächtigen waren in Hürth in Gewahrsam, zur selben Zeit, als sie das Diebesgut identifizierte. "Ich bin dann nach Hause gefahren und fast zur selben Zeit die Verdächtigen auch nach Paris." Das sei doch "keine Justiz", empört sie sich und spricht aus, was nicht wenige Polizisten, die mühsam ermitteln, auch denken.

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