Amtsgericht Siegburg Sieben Monate Haft nach Schlägen

Siegburg · Zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung ist ein 45-jähriger Troisdorfer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Siegburg verurteilt worden.

Er hatte gestanden, seine damalige Lebensgefährtin im August 2011 mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Tritte gegen den Kopf, die das Opfer ihm ebenfalls vorwarf, konnte das Gericht dagegen nicht nachweisen.

Die 30-Jährige erlitt damals neben einem Knochenbruch im Gesicht auch mehrere Prellungen. "Die Schläge tun mir leid, getreten habe ich sie aber auf keinen Fall", sagte der Angeklagte, ein arbeitsloser Fotograf, vor Gericht.

Problematisch war die Aussage des Opfers, die sich vor Gericht erheblich von der damaligen Aussage bei der Polizei unterschied. "Es spricht viel dafür, dass Tritte gefallen sind. Aber dies lässt sich nicht zweifelsfrei belegen", erklärte die Richterin, warum der Troisdorfer nun wegen einfacher und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Da er die 30-Jährige bereits 2007 durch Schläge unter anderem mit einer Glasschüssel verletzte, stand er zum Tatzeitpunkt noch unter einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Da das Gericht keine positive Sozialprognose bei ihm sah, muss er nun ins Gefängnis.

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