Jugendhilfezentrum des Kreises Niemand soll durchs soziale Netz fallen

ALFTER · Die Bandbreite der Aufgaben in der Jugendhilfe ist enorm, die Entwicklung der Einsätze je nach Problemlage unterschiedlich. Insgesamt zeigen die Fallzahlen für die Gemeinde Alfter in den vergangenen drei Jahren jedoch einen positiven Trend: Sie sind stabil mit leicht rückläufiger Tendenz.

 Das Jugendhilfezentrum hat viele Aufgaben. Es bietet beispielsweise regelmäßige Sprechstunden an und springt ein, wenn der Unterhalt nicht pünktlich gezahlt wird.

Das Jugendhilfezentrum hat viele Aufgaben. Es bietet beispielsweise regelmäßige Sprechstunden an und springt ein, wenn der Unterhalt nicht pünktlich gezahlt wird.

Foto: DPA

Bezogen auf jeweils mehr als 5000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren sanken die Fallzahlen für ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen des zuständigen Jugendhilfezentrums in Meckenheim im Jahr 2012 auf 169 Hilfen. 2011 wurden 178 Hilfen erfasst, im Jahr 2010 waren es 180. Zuvor waren die Fallzahlen in den Jahren 2007 bis 2009 steil von 87 auf 131 Hilfen gestiegen.

Einen Einblick in die Statistik erhielt der Ausschuss für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales jetzt bei seiner Sitzung von Elisabeth Wilhelmi-Dietrich. Sie leitet das Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, das nicht nur für Alfter die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt, sondern auch für die Gemeinden Wachtberg und Swisttal.

"Der Standort in Meckenheim hat sich bewährt", sagte Wilhelmi-Dietrich. Es sei für die Bürger aus den drei Kommunen gut erreichbar. Zur Beantwortung weiterer Fragen stand auch Ulla Schrödl zur Verfügung, Leiterin des Kreisjugendamtes.

Regelmäßige Sprechstunden

Das Jugendhilfezentrum ist unter anderem Ansprechpartner für Erziehungsfragen und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung; es berät in Scheidungssituationen und wirkt bei Verfahren vor dem Familiengericht mit; es koordiniert den Einsatz der drei Bezirkssozialarbeiter für Alfter und bietet regelmäßige Sprechstunden für ratsuchende Eltern vor Ort im Rathaus, in Kindertagesstätten und Jugendzentren an. Immer häufiger müsse das Jugendhilfezentrum für einen Unterhaltsvorschuss sorgen, wenn ein Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nachkomme, erläuterte Wilhelmi-Dietrich Detailaspekte des Aufgabenbereichs.

Auch in Verfahren beim Jugendgericht sei die Mitwirkung des Jugendhilfezentrums zunehmend gefragt. Dort gehe es um die ganze Bandbreite von Delikten - vom geklauten Lippenstift und frisierten Mofa bis hin zum schweren Raub. Bei Fällen von Kindeswohlgefährdung - hier geht das Jugendhilfezentrum vor allem Hinweisen von Bürgern und Fachleuten nach - zeichne sich hingegen eine Stabilisierung ab.

Bei den sozialpädagogischen Familienhilfen, die Familien ein bis zwei Jahre in einer schwierigen Zeit unterstützen, habe es zwar einen Rückgang gegeben; gemessen an den Fallzahlen früherer Jahre, bewegten sie sich aber nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Zuständig ist das Jugendhilfezentrum auch für ambulante Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen. Dabei geht es vielfach um die Diagnose Autismus und Schwächen in den Bereichen der sozialen Interaktion und Kommunikation.

Die Fallzahlen in Alfter haben sich innerhalb der vergangenen drei Jahre verdoppelt. Die Zunahme dieser Fälle sei jedoch kein Alfterer Phänomen, sondern im gesamten linksrheinischen Kreis zu beobachten. In Alfter, so urteilen die Jugendamtsmitarbeiter, hänge dies mit den vorhandenen Mittelstandsfamilien zusammen, die gut in der Lage seien, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihnen sei die Diagnose "seelisch behindert" auch lieber, als Hilfe zur Erziehung zu erhalten.

Mit einer Vielzahl an Netzwerken ist das Jugendhilfezentrum bestrebt, kommunenübergreifend Strukturen aufzubauen, die frühzeitig verhindern, dass Familien und ihre Kinder durch das soziale Netz fallen. Dazu zählen nicht nur interdisziplinäre Treffen und Konferenzen, sondern auch der Ausbau früher Hilfen oder beispielsweise das Modellprojekt zur Förderung von Jungen, das von Jugendpfleger Kai Sager organisiert und betreut wird.

Jugendhilfe

Die Aufgaben der Jugendhilfe ergeben sich aus § 1 des achten Sozialgesetzbuches. Darin heißt es unter anderem, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Zur Verwirklichung dieses Rechtes ist es Aufgabe der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen insbesondere in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden.

Das Jugendhilfezentrum für Alfter, Swisttal und Wachtberg hat seinen Sitz in der Kalkofenstraße 2 in Meckenheim, 0 22 25/9 13 60. Weitere Informationen findet man im Netz.

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