JVA Rheinbach Inhaftierter muss nach Drogenfund noch länger sitzen

Rheinbach · 35 Gramm Haschisch wurden bei einem Inhaftierten der JVA Rheinbach gefunden. Er verteidigte es „als Eigenbedarf für ein halbes Jahr“ - doch das glaubte ihm das Gericht nicht. Im November hätte er seine Strafe eigentlich abgesessen gehabt.

 Archivfoto.

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Foto: Axel Vogel

Weil er 35 Gramm Haschisch besessen hatte, muss ein Inhaftierter drei Monate länger im Gefängnis bleiben. Die Drogen waren bei ihm gefunden worden, nachdem er in der JVA Rheinbach Besuch „von draußen“ gehabt hatte. „Das war für meinen Eigenbedarf für ein knappes halbes Jahr“, behauptete der Angeklagte, dessen Haft eigentlich im November zu Ende gewesen wäre.

„Das kann man glauben oder es lassen“, sagte der Strafrichter. Es liege aber nahe, dass der Angeklagte vorgehabt habe, mit dem Haschisch Handel in der JVA zu betreiben. Für dortige Verhältnisse seien 35 Gramm eine erhebliche Menge.

In seinem „bewegten Leben“ hatte der Angeklagte seit seiner Jugend 16 Vorstrafen angesammelt, unter anderem wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Raub und Diebstahl mit Waffen. Seit zwei Jahren sitzt er in Haft, unter anderem als Ersatzfreiheitsstrafe für Geld­strafen, die er nicht zahlen konnte.

Seit seinem 14. Lebensjahr nehme er Drogen, schilderte der Angeklagte. Die Drogenproblematik habe auch bei seinen früheren Straftaten eine Rolle gespielt. Allerdings sind seit der letzten einschlägigen Vorstrafe vier Jahre vergangen. „Es lässt nach, es ist eine positive Entwicklung zu erkennen“, stellte der Richter fest. Dies und dass der Gefangene während seiner Haftzeit eine Therapie machen will, hielten Staatsanwalt und Strafrichter dem Angeklagten gleichermaßen zugute.

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