Streit an Rosenmonstag Mit einem Bierkrug zugeschlagen?

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung muss sich jetzt ein 19-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, am Rosenmontag 2013 gegen 22 Uhr in einer Bonner Altstadtkneipe einem 26-Jährigen aus Bonn mit einem Bierkrug ins Gesicht geschlagen und ihn dabei erheblich verletzt zu haben.

Der Angeklagte hatte zwar zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass er im Verlaufe eines Streits zugeschlagen habe; jedoch mit der Faust und nicht mit einem gefährlichen Gegenstand. Um dies zu klären, müssen am 6. Dezember weitere Zeugen gehört werden.

Der Angeklagte schilderte zunächst, dass er an besagtem Abend in der Kneipe eine Bekannte von früher wiedergetroffen, sich mit ihr unterhalten und getanzt habe. Solange, bis deren Freund wütend gestikulierend auf ihn zugekommen sei und ihn aufgefordert habe, dies bleiben zu lassen.

"Er hat mich am T-Shirt gezogen. Ich dachte, er wolle zuschlagen, und da bin ich ihm eben zuvorgekommen", erklärte der 19-Jährige. Auf die Frage, ob er Alkohol getrunken habe und wie viel, sagte er, dass er "gut dabei" gewesen sei, eigentlich schon genug hatte und nach Hause habe gehen wollen.

Aus Sicht des Geschädigten stellte sich die Situation ganz anders dar. Er habe gesehen, dass seine Freundin sich angeregt mit dem Angeklagten unterhalten und mit ihm getanzt habe, und er darauf eher im scherzhaften Ton zu dem 19-Jährigen gesagt habe: "Das ist aber meine Freundin." Er habe sich gerade wieder seinen Freunden zuwenden wollen, als er am Arm gerissen worden sei. "Dann bekam ich einen auf die Zwölf."

Es sei ein heftiger Schlag gewesen. Seine Brille sei dabei zu Bruch gegangen und er habe sich anschließend zwei Wochen lang krank schreiben lassen müssen, weil er kaum etwas habe sehen können. Außerdem seien die Bänder am Handgelenk überdehnt.

Seine 25-jährige Freundin und seine Halbschwester, die an diesem Abend mitgefeiert hatten, bestätigten im Wesentlichen seine Aussage. Sie waren sich beide auch relativ sicher, dass der Angeklagte mit einem Bierkrug zugeschlagen habe. Sollten die weiteren Zeugen dies bestätigen, kann der 19-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden.

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