Gericht Bonner misshandelt Freundinnen brutal

BONN · Ein 35-Jähriger muss sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen zwei Frauen körperlich misshandelt und vergewaltigt zu haben.

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Der Mann soll in vier Fällen zwei Frauen körperlich misshandelt und vergewaltigt haben. Am Freitagmorgen begann vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts der Prozess gegen den gebürtigen Bonner. Am 1. März 2013 soll er seiner damaligen Freundin in einem Waldstück mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

In der Nacht zum 13. Dezember 2013 soll er dieselbe Frau wieder geschlagen, getreten und sie anschließend sowohl zum Oral- als auch Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die dritte ihm vorgeworfene Tat spielte sich in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2015 ab. Damals, so die Staatsanwaltschaft, soll er eine weitere Frau sexuell genötigt haben. Ende April 2015 hat er laut Anklage dieselbe Frau zunächst geschlagen und anschließend erneut zum Oralverkehr gezwungen.

Zum Prozessauftakt machte der 35-Jährige weder Angaben zur eigenen Person, noch äußerte er sich zu den Vorwürfen gegen ihn. „Es ist für alle Beteiligten ein sehr schwieriges Verfahren“, sagte sein Rechtsanwalt, Thomas Ohm, mit Blick auf die insgesamt elf anstehenden Verhandlungstage. Bevor sich sein Mandant zur Sache einlasse, so Ohm, wolle er zunächst mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft Vorstellungen austauschen, welche Strafe den 35-Jährigen erwarten könnte. Sein Mandant müsse eine „Risikoabwägung“ vornehmen können. Kammervorsitzender Marc Eumann betonte daraufhin den Wert eines frühzeitigen Geständnisses: „Wenn er etwas getan hätte, wäre ein frühzeitiges Geständnis richtig was wert.“

Vor allem im Hinblick auf die einschlägigen Vorstrafen mahnte der Vorsitzende Richter dazu, noch einmal darüber nachzudenken, ob es nicht etwas zu gestehen gebe. Beim Verlesen der fünf Vorstrafen des Mannes könne man „Déjà-vu-Effekte“ bekommen, so Eumann. In vier der fünf Fälle wurde der Mann wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung gegen Frauen verurteilt, zuletzt am 18. Juli 2016. Damals erhielt er wegen mehrfacher Beleidigung und körperlicher Misshandlung einer damaligen Freundin eine Strafe in Höhe von acht Monaten mit einer Bewährungszeit bis 2020. Weil das Urteil als gesamtstrafenfähig gilt, könnte es in eine nun mögliche Verurteilung einbezogen werden.

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