Amtsgericht in Bonn Die Liebe war nur vorgegaukelt

BONN · In eine fiese Liebesfalle getappt ist eine 56 Jahre alte Bonnerin. Als sie im Internet einen 30-Jährigen aus Wesseling kennenlernte, verliebte sie sich in den jungen Mann.

Der nutzte die Zuneigung der Erzieherin allerdings schamlos aus, um sich insgesamt 8000 Euro von der Frau zu ergaunern. Gestern musste sich der einschlägig Vorbestrafte wegen zweifachen Betruges vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Vor Gericht behauptete der 30-Jährige bis zum Schluss, dass er von seiner ehemaligen Geliebten "keinen Cent bekommen" habe. Er sei zwar mit der 56-Jährigen in einer Bank gewesen, da sie zunächst einen 6000-Euro-Kredit aufgenommen habe. Das Geld wollte die Frau seinen Angaben zufolge allerdings für den Kauf von Möbeln haben. Zudem habe sie ihn zwei Tage später zu einer zweiwöchigen Kreuzfahrt eingeladen.

Den Tränen nahe war die Erzieherin, als sie im Zeugenstand von den Behauptungen ihrer Internetbekanntschaft erfuhr. Sie bestätigte, dass sie bei der Bank als Grund für den Kredit einen anvisierten Möbelkauf nannte. Dies sei jedoch nur erfunden gewesen, um den Kredit zu bekommen.

In Wahrheit habe der Angeklagte sie tagelang unter Druck gesetzt, ihr zu helfen. Er habe das gesamte Geld erhalten, da er es angeblich dafür brauchte, eine Anzeige zu verhindern: Er gab vor, einen Autounfall gebaut und dann Unfallflucht begangen zu haben. Der Besitzer des Autos habe jedoch sein Nummernschild aufgeschrieben und ihn zur Begleichung der Reparatur aufgefordert.

Mit dem Versprechen, dass er ihr das Geld in wenigen Monaten zurückzahlen werde, willigte die Frau schließlich ein. Der 30-Jährige behauptete ihren Angaben zufolge, dass er bald einen Kredit abbezahlt habe und dann bei seiner Hausbank einen neuen Kredit bekommen könne.

Kurz darauf täuschte der Angeklagte dann vor, dass er noch einmal 2000 Euro brauche, um Gerichtskosten nach einem Zivilprozess bezahlen zu können - wieder ließ sich die Zeugin überreden, noch einmal einen Kredit aufzunehmen. Doch dann war der 30-Jährige plötzlich nicht mehr erreichbar.

Der Staatsanwalt schenkte den Angaben des Angeklagten ebenso wenig Glauben wie die Strafrichterin. Sie waren sich sicher, dass der 30-Jährige von Anfang an nicht vorhatte, das Geld zurückzuzahlen. Die Richterin verurteilte den Wesselinger schließlich wegen Betruges zur Zahlung von 4000 Euro (100 Tagessätze à 40 Euro). In das Urteil wurde eine Geldstrafe aus einer vorherigen Verurteilung einbezogen.

Der Sohn der 56-Jährigen hatte zuvor im Zeugenstand freimütig erzählt, dass er, als er von den Geschehnissen erfuhr, auf eigene Faust versucht hatte, das Geld wiederzubekommen: Bei der Internetplattform, auf der seine Mutter den 30-Jährigen kennengelernt hatte, meldete er sich schließlich als Frau an - mit einem Foto seiner Freundin. Tatsächlich wollte der Angeklagte diese auch kennenlernen.

Bei dem vereinbarten Treffen vor einem Restaurant erschien dann allerdings der Sohn mit zahlreichen Freunden und forderte den Angeklagten auf, einen Schuldschein zu unterschreiben. Da sich der Wesselinger weigerte, kam es zu einer Auseinandersetzung, die von der Polizei beendet werden musste.

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