Mitbewohner mit 106 Messerstichen getötet Täter muss dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie

Bonn · Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Im März hatte er im Wahn seinen Mitbewohner mit 106 Messerstichen getötet.

 Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Foto: Benjamin Westhoff
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