Kommentar Kundus-Prozess in Bonn - Neue Strategie nötig

Das Bonner Landgericht wird sich bei seiner Entscheidung über die Frage, ob der damalige Oberst Georg Klein mit der Anordnung der Bombenabwürfe im September 2009 bei Kundus das Völkerrecht verletzt hat, nicht leicht tun.

Viele Fragen sind zu klären - und manche sind reichlich kompliziert, wie der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger in der gestrigen Verhandlung selbst andeutete.

Konnte Klein Taliban von Zivilisten überhaupt unterscheiden? Sind Taliban quasi Freizeit-Krieger? Wann ist ein Angriff gegen sie rechtlich gedeckt? Wann nicht? Hätte man die Zivilisten zunächst durch Tiefflüge warnen müssen? Viele von ihnen waren offenbar dabei, Treibstoff in ihre Kanister abzufüllen und mussten dann unschuldig sterben. Und welche Rolle spielte der ominöse "Hauptmann X", der nur Aufständische an den Tanklastern gesehen haben wollte.

Dass die Klage überhaupt zugelassen wurde, ist für die Kläger schon ein erster Erfolg, hatte das Verteidigungsministerium doch erklärt, es sehe die deutsche Gerichtsbarkeit als gar nicht zuständig an. Die Hardthöhe wird sich jetzt eine neue Strategie zulegen müssen - oder über einen Vergleich nachdenken. Der ist noch möglich. Kommt es nicht dazu, könnte es eine umfangreiche Beweisaufnahme geben. Das Verfahren würde zur Aufklärung der Hintergründe des folgenschwersten Bombardements, das ein deutscher Offizier seit dem Zweiten Weltkrieg befohlen hat, beitragen. Und auch ein Stück Rechtsgeschichte schreiben.

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