Beschluss zu Musterprozess Gericht stoppt Beförderungen von Telekom-Beamten

Bonn · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Beförderungsrunde von Beamten bei der Deutschen Telekom gestoppt. Bundesweit geht es um 2700 Beamte.

Diesen Beschluss zu einem Musterprozess veröffentlichte das OVG am Montag. Der 1. Senat des OVG wies auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin. Das Gericht sieht einen systematischen Rechtsfehler darin, dass die Telekom den Vorgesetzten vorgegeben habe, genauso viele Spitzennoten zu vergeben, wie Beförderungsstellen vorhanden waren.

Das Grundgesetz schreibe aber zwingend eine leistungsgerechte Beurteilung von Beamten vor. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 1 B 133/13). Wegen des systematischen Fehlers der Auswahlentscheidungen dürfte der Beschluss laut Gericht für alle jedenfalls in Nordrhein-Westfalen anstehenden Beförderungen bedeutsam sein.

"Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt unsere Auffassung, dass das Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom ungerecht und unrechtmäßig ist", sagte der stellvertretende Vorsitzender der Gewerkschaft Dpvkom, Horst Sayffaerth. Die Dpvkom ist Mitglied des Beamtenbundes.

Es gebe Telekom-Beamte, die schon länger als zwölf Jahre auf eine Beförderung warten. Deren Wartezeit werde abermals verlängert. "Wir fordern den Arbeitgeber auf, mit uns über ein rechtlich sauberes Beförderungsverfahren zu verhandeln", so Sayffaerth.

Ein Telekom-Sprecher sagte, dass das Unternehmen eine vereinfachte Auswahlsystematik angewendet habe, um die für 2012 noch zur Verfügung stehenden rund 2700 Beförderungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht habe das bisherige Auswahlverfahren für ungültig erklärt .

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