Koblenz hebt Urteil auf

Fahrt nach Drogenkonsum ist nicht zwangsläufig strafbar

Koblenz/Sinzig. (lrs) Wer nach dem Konsum von Drogen Auto fährt, begeht nicht zwangsläufig eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Grundsatzbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Zwar sei laut Gesetz das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss strafbar, sobald die Substanz im Blut festgestellt werde. Da inzwischen aber schon geringste Mengen nachweisbar seien, müsse ausdrücklich festgestellt werden, dass die Fahrtüchtigkeit des Betroffenen beeinflusst gewesen sei (Aktenzeichen: 1 Ss 189/05).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Sinzig auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Das Amtsgericht hatte einen Autofahrer wegen "Führung eines Kfz unter Wirkung eines Rauschmittels" zu einer Geldbuße von 250 Euro sowie zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Mann hatte sich nach der Einnahme von Cannabis an das Steuer seines Autos gesetzt. Unter Hinweis auf das Gesetz argumentierte der Amtsrichter, für die Strafbarkeit reiche der Nachweis der entsprechenden Substanz im Blut aus. Die Höhe der Konzentration sei unerheblich.

Das OLG folgte dem nicht, sondern verlangte weitere Feststellungen zur Fahrtüchtigkeit und damit zum Cannabis-Anteil im Blut des Verurteilten. Erst dann sei eine verlässliche Aussage zu seiner Fahrtüchtigkeit möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort