Prozessauftakt am 8. November in Bonn Staatsanwaltschaft klagt Mutter nach Tod eines Vierjährigen in Euskirchen an

Euskirchen/Bonn · Eine Mutter aus Euskirchen soll ihren vierjährigen Jungen im Juni geschlagen und gewürgt haben. Das Kind starb. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft Bonn die Frau wegen heimtückischen Mordes an. Der Prozess beginnt am 8. November.

 Eine 42-Jährige soll ihren Sohn ermordet haben. Im November steht sie in Bonn vor Gericht.

Eine 42-Jährige soll ihren Sohn ermordet haben. Im November steht sie in Bonn vor Gericht.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Fall des vierjährigen Jungen, der im Kreis Euskirchen getötet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Bonn nun Anklage wegen heimtückischen Mordes gegen die Mutter des Kleinkindes erhoben. Die Ankläger gehen davon aus, dass die 42-Jährige die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Die Frau befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung.

Eine Nachbarin betrat am Nachmittag des 6. Juni dieses Jahres die Wohnung der Mutter in einem Euskirchener Ortsteil. Sie wurde gegen kurz vor 16 Uhr telefonisch benachrichtigt. Sie fand das Kind und die blutende, schwer verletzte Mutter. Der sofort herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des Vierjährigen feststellen. Die Mutter wurde zunächst in ein Krankenhaus gebracht und, nachdem sie außer Lebensgefahr war, in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Mutter soll Sohn Überdosis Beruhigungsmittel verabreicht haben

Was genau sich in der Juni-Nacht ereignet hat, muss nun ab dem 8. November ein Bonner Schwurgericht herausfinden. Laut Anklage soll die Tat am vorausgegangenen Abend ihren Anfang genommen haben: Die Mutter soll ihrem Sohn eine Überdosis Beruhigungsmittel verabreicht haben. Im Laufe der Nacht soll die Mutter dann bemerkt haben, dass ihr Sohn noch Lebenszeichen von sich gab. Gegen 2 Uhr soll sie ihr Kind zweimal gegen den Kopf geschlagen und gewürgt haben. Später hat die Mutter dann möglicherweise versucht, sich selbst zu töten.

Die Eltern des Jungen lebten zum Tatzeitpunkt nicht mehr zusammen, die Trennung soll aber schon längere Zeit zurückliegen. Die 42-Jährige hatte im Laufe des Tages offenbar selber ihre Psychiaterin angerufen. Die Ärztin benachrichtigte daraufhin unverzüglich die Familie, die sich mit einem schnellen Hilferuf direkt an die Nachbarin wandte.

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