Prozess wird wieder aufgerollt Freisprüche nach Einsturz von Kölner Stadtarchiv aufgehoben

Update | Köln/Karlsruhe · Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs erschüttert bundesweit. Zwei Anwohner sterben bei der Katastrophe im März 2009. Nun hat der Bundesgerichtshof die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben.

 Das Kölner Stadtarchiv in Trümmern.

Das Kölner Stadtarchiv in Trümmern.

Foto: dpa/Oliver Berg

Mehr als zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben. Damit wird der Mammutprozess um die Katastrophe vom 3. März 2009 in Teilen wieder aufgerollt. Eine andere Kammer des Landgerichts Köln muss nun neu entscheiden. Die Männer waren im Oktober 2018 vom Landgericht Köln vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Aus Sicht der Richter hatten die Männer zwar Sorgfaltspflichten verletzt. Dies sei aber nicht die Ursache für die Katastrophe gewesen.

Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der BGH verhandelte im Juli dieses Jahres darüber. Die Vertreterin des Generalbundesanwaltes hatte das Kölner Urteil als durchgehend rechtsfehlerhaft bezeichnet, die Verteidigung hingegen als gut begründet. Nun sind die BGH-Richter am Zug.

Bei dem Einsturz am 3. März 2009 waren zwei junge Männer ums Leben gekommen. Es entstanden gewaltige Schäden, unzählige historische Dokumente wurden verschüttet. Zu dem Unglück kam es im Zusammenhang mit Bauarbeiten für eine U-Bahn-Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Archivs. Dabei war die Wand einer Baugrube nicht fachgerecht erstellt worden und große Mengen an Grundwasser drangen ein. Sand, Erde und Wasser strömten in die Grube. Unter den benachbarten Gebäuden entstand ein Hohlraum. Das Archiv und zwei Wohnhäuser stürzten ein.

(dpa)
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