Königswinter Bürgerbegehren für die Bäder

KÖNIGSWINTER · Die Ratsmitglieder Ursula Brungs und Jörg Pauly, beide von der Fraktion Freie und Linke (FFL), wollen ein Bürgerbegehren unter dem Titel "Die städtischen Lemmerzbäder erhalten und sanieren" starten.

Damit soll der Ratsbeschluss vom 24. Februar, den Zuschlag für den Neubau eines Hallenbades zu erteilen, rückgängig gemacht werden. Damals hatte der Rat beschlossen, der Firma Berndorf den Zuschlag für den Bau eines neuen Hallenbades, die Sanierung des Freibades und den Betrieb beider Bäder zu geben.

Gestern haben Brungs und Pauly das Bürgerbegehren Bürgermeister Peter Wirtz schriftlich angezeigt und ihn gebeten, die erforderliche Kostenschätzung vorzunehmen. Die Verwaltung hält das Bürgerbegehren allerdings für unzulässig. Dies hatte Dezernentin Heike Jüngling bereits bei der Ratssitzung am 7. April erklärt. An dieser Rechtsauffassung habe sich nichts geändert, teilte Bürgermeister Peter Wirtz gestern mit.

Laut dem Schreiben, das Brungs bereits am Dienstagabend nach der Ratssitzung verteilt hatte, soll die Begehrensfrage lauten: "Sind Sie dafür, die Lemmerzbäder (Hallen- und Freibad) als städtische Bäder zu erhalten und - mit Vorrang für das Hallenbad - in Eigenregie der Stadt zügig zu sanieren?"

Als Einleitungstext soll vorangestellt werden: "Ich unterstütze mit meiner Unterschrift das Bürgerbegehren zum Erhalt der beiden städtischen Lemmerzbäder und das Ziel, sie - je nach verfügbaren Haushaltsmitteln und mit Vorrang für das Hallenbad - zügig zu sanieren. Ich will nicht, dass ein Hallenbadneubau auf der grünen Wiese am Rhein erfolgt! Ich will, dass der Ratsbeschluss vom 24. Februar 2014 zum Neubau eines Hallen- und zur Sanierung des Freibades im Public-Private-Partnership-Verfahren (PPP/ÖPP-Betreibermodell) durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden."

Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung jedoch nicht möglich. "Fristauslösend ist entweder der am 13. Oktober 2011 im Rat gefasste Beschluss, ein Vergabeverfahren einzuleiten, spätestens aber der Beschluss des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses vom 29. April 2013, die Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern", hatte die städtische Rechtsexpertin Heike Jüngling gesagt. Der finale Ratsbeschluss vom 24. Februar 2014, der Berndorf Deutschland GmbH den Zuschlag zu erteilen, sei lediglich die Beendigung des Vergabeverfahrens gewesen.

Der Stadtrat hatte am Dienstagabend, wie bereits berichtet, einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Freie und Linke abgelehnt, den Bäderbeschluss vom 24. Februar aufzuheben. Es war einer von zahlreichen Anträgen in dieser letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl am 25. Mai.

Ein anderer war der Vertagungsantrag der CDU-Fraktion beim Nachtragsangebot der Firma Berndorf. Für ihn fand sich eine Mehrheit, so dass die letzte Entscheidung in der Bäderfrage dem am 25. Mai neu zu wählenden Stadtrat vorbehalten bleibt. Für die Nachrüstung des Bades mit Sprungvorrichtungen, um die Abnahme von Schwimmabzeichen zu ermöglichen, verlangt das Unternehmen einen um 50.000 bis 80.000 Euro höheren Zuschuss - bei einer Laufzeit von 30 Jahren sind das bis zu 2,4 Millionen Euro.

Darüber hätten Köwis und SPD gerne sofort ablehnend entschieden, da sie immer schon gegen das ÖPP-Verfahren waren. CDU und FDP, die den Antrag für das Nachtragsangebot gestellt hatten, und Grüne wollen angesichts der horrenden Kosten jedoch das Thema erst noch beraten.

Begründet wurde der Vertagungsantrag aber auch mit der Empfehlung der Verwaltung, erst einmal die Verträge mit Berndorf zu unterzeichnen und dann über das Nachtragsangebot zu sprechen. Damit folgte die Verwaltung wiederum einem Hinweis der Kommunalaufsicht. "Dass wir den Punkt schieben wollen, ist dem Verfahren geschuldet", sagte CDU-Fraktionschef Josef Griese. "Nachdem die Kommunalaufsicht den Verträgen uneingeschränkt zugestimmt hat, sollten wir auf der Zielgerade nicht noch eine Flanke öffnen", hatte der Beigeordnete Ashok Sridharan zuvor gesagt.

Spätestens, wenn die Verträge mit Berndorf unterschrieben sind - und das soll in den kommenden Tagen geschehen - dürfte dann auch das Bürgerbegehren aufgrund der Vertragsbindung ins Leere laufen.

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