„Alm“ am Drachenfels Rhein-Sieg-Kreis genehmigt Umbau des Burghofs im Siebengebirge mit Auflagen

Königswinter · Im Tauziehen um den Burghof im Siebengebirge ist ein wichtiger Stein auf dem Weg zur Sanierung aus dem Weg geschafft. Der Rhein-Sieg-Kreis gab jetzt grünes Licht – allerdings mit Auflagen.

Grünes Licht für den Umbau des Burghofs in Königswinter gab es jetzt vom Rhein-Sieg-Kreis.

Grünes Licht für den Umbau des Burghofs in Königswinter gab es jetzt vom Rhein-Sieg-Kreis.

Foto: Frank Homann

Als eine Art vorgezogenes Weihnachtsgeschenk dürfte Bernd G. Siebdrat, Eigentümer des weithin bekannten Burghofs im Siebengebirge, diese Nachricht aus dem Siegburger Kreishaus empfinden: Der Rhein-Sieg-Kreis erhebt aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen den Umbau und die Wiederinbetriebnahme des Gastronomiebetriebs samt neuer Ferienwohnungen.

Schmuckes Landhaus mit Café und Jausenstation ist geplant

Wie der Kreis am Donnerstagnachmittag mitteilte, erteilt die Untere Naturschutzbehörde laut Kreis „nach intensiver Abwägung der Ge- und Verbote der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge einerseits sowie der Erhaltung eines historischen Baudenkmals andererseits“ die notwendige Ausnahme sowie die Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge. Der in Rhöndorf ansässige Immobilienunternehmer Siebdrat hatte den Burghof 2019 gekauft, um den früheren Wirtschaftshof der Burggrafen von Drachenfels wieder in ein schmuckes Landhaus mit Café und Jausenstation zu verwandeln. Dafür hatte er sich den Namen „Burghof – die Siebengebirgsalm“ sichern lassen.

Nachdem die Naturschutzverbände  beteiligt worden sind und der Naturschutzbeirat dem Vorhaben mehrheitlich zustimmte, „sind jetzt die Naturschutzbelange, die im Rahmen des durch die Stadt Königswinter zu bearbeitenden Bauantragsverfahrens zu berücksichtigen sind, geklärt und müssen bei möglichen Baumaßnahmen beachtet werden“, sagte Rita Lorenz, Pressesprecherin des Rhein-Sieg-Kreises. Die Auflagen beinhalten etwa die engmaschige ökologische Bauüberwachung, Vorgaben für Beleuchtungen außerhalb der Gebäude, die Installation von Fledermauskästen, zeitliche Einschränkungen für die Nutzung des Kutschenweges während der Bauphase und im späteren Betrieb sowie das Verbot von Musikveranstaltungen oder Lautsprecheranlagen außerhalb der Gebäude.

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