Infektionsschutzgesetz geändert Mumps muss gemeldet werden

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Krankheiten Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken sind seit Ende März meldepflichtig. Das teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit. Es sei das Resultat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das internationalen Vorschriften angeglichen worden ist.

"Die Gesetzesänderung ermöglicht es, Ausbrüche dieser Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im Falle eines Auftretens rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen", erklärt Bernd Ehrich, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

Dazu gehört etwa, Kontaktpersonen festzustellen und zu ermitteln, welche Personen - Schwangere, Immungeschwächte oder auch Säuglinge - besonders gefährdet sind. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird es laut Ehrich außerdem möglich, bundesweit verlässliche Daten zur Häufigkeit von Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken zu sammeln.

Die Meldepflicht für diese ansteckenden Krankheiten trifft vor allem Ärzte, Labore und Krankenhäuser sowie auch Heilpraktiker. Laut Ehrich wird die verharmlosende Bezeichnung "Kinderkrankheiten" den teilweise schweren Krankheitsverläufen nicht gerecht. Sie können gar zu bleibenden Schäden und zum Tode führen. "Nur die Immunisierung bietet einen wirksamen Schutz", appelliert der Leiter des Kreisgesundheitsamtes an die Bürger, sich impfen zu lassen. mic

Der aktuelle Meldebogen ist auf der Website www.rhein-sieg-kreis.de erhältlich.

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